Frage zur Abwicklung Onlinekauf

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 29.01.2011, 21:59

Yinx
1 Unze Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2010, 15:33
Hallo,

ich habe am Freitag meinen ersten Online EM Kauf getätigt. Nach Abschluss kam auch direkt eine automatische Bestätigungsmail, die aber ausdrücklich noch keine Auftragsbstätigung war. Diese soll manuell später folgen und auch erst darauf hin sei die Vorkasse zu leisten.

Nun meine Frage: In der Bestätigungsmail wurde der Kaufkurs bestätigt. Was nun wenn die AB erst Montag geschrieben wird und der Kurs sich in der Zwischenzeit geändert hat. Ich gehe davon aus, dass der Kurs bei Onlineabschluss gilt. Oder liege ich da falsch?

Gruß
Yinx

Beitrag 29.01.2011, 22:03

silverlion
In einem seriösen Shop gilt der Preis, der am Freitag angegeben war.
Sollte wider Erwarten am Montag ein anderer Preis bestätigt werden,
würde ich das als Angebot ansehen, das nur mit Deiner Annahme
zu einem Kaufvertrag führen würde.
Zuletzt geändert von silverlion am 29.01.2011, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 29.01.2011, 22:06

Lunar28
1 Unze Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 25.01.2011, 11:06
Es zählt der Preis zur Zeit deiner Bestellung wie bei der Bank der genaue Betrag mit den Bankinformationen steht dann in der Auftragsbestätigung.

Beitrag 29.01.2011, 22:08

Yinx
1 Unze Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2010, 15:33
Der Shop ist Heubach Edelmetalle, hier aus der Händlerliste...

Beitrag 29.01.2011, 22:10

silverlion
Dann brauchst Du Dir keine Gedanken machen smilie_01
(Es sei denn, die hätten aus Versehen einen total falschen Preis drin)

Beitrag 29.01.2011, 22:26

Yinx
1 Unze Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2010, 15:33
Danke für die Bestätigung. Ich hatte das so auch vermutet.

Beitrag 30.01.2011, 06:48

Fin
HEUBACH EDELMETALLE ALFA KG
Plobenhofstraße 1-9
90402 Nürnberg

Telefon: 0911/224806
Telefon: 0911/505063
Telefax: 0911/204116


--------------------------------------------------------------------------------

Auftragseingangsbestätigung Nr.: 1234
Alfa KG
Firma Alfa KG
Plobenhofstr 2-9
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/224806
Telefon: 0911/505063
Telefax: 0911/204116
eMail: info@Andreas-Heubach.de
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRA Nürnberg 8503
Umsatzsteuer-ID: DE 167287743
Vertretungsberechtigter Komplementär der Alfa KG Herr Andreas Heubach


vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir übermitteln Ihnen hiermit eine Zusammenstellung Ihrer Bestellung. Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass diese automatische E-Mail keine Annahme Ihres Angebotes darstellt. Ihnen wird gesondert durch eine manuelle Auftragsbestätigung die Bestellung endgültig bestätigt.

Folgende Waren haben Sie bestellt:
Hatte ich mich auch drüber gewundert.
Allerdings kam die Ware dann fast eine Woche schneller als die, die ich am Vortag bei der Konkurrenz bestellt hatte. Heubach scheint mir ein guter Laden zu sein - ich kauf da wieder. Der Text ist wohl eine Notausgangstür für alle Fälle. Ist doch aber eigentlich sympatisch das "Kleingedruckte" groß zu bekommen, oder?

Beitrag 30.01.2011, 11:58

di-em-ex
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: 23.01.2011, 22:42
Fin hat geschrieben:
vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir übermitteln Ihnen hiermit eine Zusammenstellung Ihrer Bestellung. Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass diese automatische E-Mail keine Annahme Ihres Angebotes darstellt. Ihnen wird gesondert durch eine manuelle Auftragsbestätigung die Bestellung endgültig bestätigt.

Folgende Waren haben Sie bestellt:
Hatte ich mich auch drüber gewundert.
Allerdings kam die Ware dann fast eine Woche schneller als die, die ich am Vortag bei der Konkurrenz bestellt hatte. Heubach scheint mir ein guter Laden zu sein - ich kauf da wieder. Der Text ist wohl eine Notausgangstür für alle Fälle. Ist doch aber eigentlich sympatisch das "Kleingedruckte" groß zu bekommen, oder?
Das ist ganz normal. Ist das Selbe wie wenn du in einem Modeladen im Schaufenster etwas nettes siehst. Und dann an der Kasse sagst, das willst du, dann ist der Kassierer nicht verpflichtet dir das zu verkaufen, weil eine Schaufensterauslage nur als Einladung zum Angebot machen (invitatio ad offerendum) anzusehen ist.
Ebenso wird es im Internet verkehrt, wenn du also etwas bestellst machst du dem Anbieter ein Angebot, die Bestätigungsmail ist allgemein nicht als eine Willenserklärung §151 BGB zu sehen, da kein Rechtsbindungswillen besteht (automatische Bestätigung). Ist also nur ein Hinweis, dass dein Angebot in Kenntnis genommen wurde.

Hinweis: Wenn der Shop nun einen anderen Preis nennen würde, dann ist das als neues Angebot anzusehen gem. § 150 Abs. 2 BGB. Was wiederrum bedeutet, dass du das Angebot nicht annehmen musst.
Aber eins noch (falls es der ein oder andere nicht weiß), grundsätzlich hat man im Internet die Möglichkeit gem. § 312d innerhalb von 2 Wochen die Ware bei Nichtgefallen zurückzusenden, bei Tages-Preis-Sensitiven Sachen gilt das allerdings nicht § 312d Abs. IV, Var. 6 schließt das also bei Gold/Silber/... aus.

Beitrag 30.01.2011, 17:00

Benutzeravatar
Katz+Maus
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 29.01.2011, 13:46
Wohnort: Bayern
bei denen die wo ich kenne(PS,SC,Geiger usw) kommt auch umgehend eine Bestätigungsmail
und innerhalb weniger Stunden dann die "Auftragsbestätigung"hinterher smilie_01

Beitrag 13.05.2011, 17:46

Rincewind
1 Unze Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 02.11.2010, 10:06
Wohnort: Im wilden Hessen
Es ist schon ein einseitiger Vorteil, den der Händler sich da gewährt. Bin gerade auf diesen Thread gestossen, da es mir heute genauso ging.
Habe heute morgen gegen 8h bestellt und bis jetzt nur die automatische Auftragsbestätigung erhalten. Finde ich so eigentlich nicht ok. Ich gehe davon aus, dass wenn der Kurs bis zur Bearbeitung am Montag sinkt, mein Angebot bestätigt wird, und falls er steigt ich eine Stornierung bekommen werde.
So liegt die Ungewissheit einseitig beim Käufer :?
Wäre es für mich jetzt noch möglich die Bestellung meinerseits zu stornieren? Ist nur eine Frage und noch nicht ernsthaft beabsichtigt.

Beitrag 06.10.2011, 18:24

silbergold
Händler, die automatisch Auftragsbestätigungen versenden, nehmen dem Kunden tatsächlich jede nur erdenkliche Möglichkeit, selbst eine irrtümlich aufgegebene Bestellung hernach zu widerrufen.
Über all das hinaus gehen dann aber noch jene Händler, die im Ausland mit günstigen Steuersätzen viel Geld scheffeln, praktisch für sie Kursrisiko-frei mit Deutschen Fulfillment-Anbietern ihre Bestellungen verschicken lassen und Deutsche Kunden mit deren eigenen Gesetzen (§ 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB) in Knebelverträge zwingen (Widerrufsauschlussklauseln, trotz fehlenden, mutmaßlichen Kursrisikos -> der Händler erteilt dem Fulfillment-Anbieter sowie erst nach Zahlungseingang den Lieferauftrag, sodass dem Händler zu keinem Zeitpunkt ein erkennbares Kursrisiko entsteht, worauf sich dieser pauschale Widerrufsauschluss beim Edelmetall-Handel in Deutschland in der Regel gründet).

Es wäre im Sinne der Verbrauchers, dieser zutiefst verbraucherfeindlichen Praxis einiger Händler und der hiermit einhergehenden Entrechtung ("Sie haben das Recht zu zahlen!" BAMM!) des Kunden, sowie des sittenwidrigen, da unter Aushöhlung der zum Schutz beider Handels-Parteien bestehenden Gesetze geschaffenen, völlig einseitigen Händler-Vorteils entschieden entgegenzutreten und eine Gesetzesreform hierzu einzufordern, die die aktuellen Trends berücksichtigt. Schließlich waren in die Entstehung jenes Gesetzes (§ 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB) lediglich Lobbyisten der Finanzindustrie, sowie der Edelmetall- und Münzhandels-Verbände, jedoch praktisch keine Verbraucher-Vertreter einbezogen; allein schon dieser Umstand ist skandalös.

Beitrag 06.10.2011, 18:58

Chinese
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 538
Registriert: 30.07.2011, 13:46
Ich kaufe im Prinzip fast nur online ein. Ist doch kein Problem. Wenn die Auftragsbestaetigung oder bei vielen die Rechnung zeitversetzt kommt. Der Preis war bei mir immer wie geklickt. Gerade Heubach ist was die Abwicklung und vorallem die Lieferzeit angeht einer der besten Händler. Hier kommt dann ja auch gleich die Rechnung und ich habe den Eindruck das diese nochmals vor Versand kontroliert wird auf Richtigkeit. Bei Manchen Händlern kommt die Rechnung automatisiert innerhalb von Minuten. Das heißt aber nicht das die Ware genauso schnell kommt.

Ich finde man muss bei vielen Händlern etwas Verständnis haben. Die sind nicht so groß um sich eine vollautomatische Auftragsabwicklung zu leisten. Wie gesagt die gibt's auch bei manchen, eher größeren Anbietern.

Rechtlich ist ein Auftrag nach Bestätigung auch für den Händler gültig. Er kann ablehnen oder die Bestellanfrage annehmen. Abändern geht nicht. Dann währe wieder die Zustimmung des Käufers nötig.

Chinese

Beitrag 06.10.2011, 19:23

silverlion
silbergold hat geschrieben:... (Widerrufsauschlussklauseln, trotz fehlenden, mutmaßlichen Kursrisikos -> der Händler erteilt dem Fulfillment-Anbieter sowie erst nach Zahlungseingang den Lieferauftrag, sodass dem Händler zu keinem Zeitpunkt ein erkennbares Kursrisiko entsteht, worauf sich dieser pauschale Widerrufsauschluss beim Edelmetall-Handel in Deutschland in der Regel gründet).
Wenn der Händler dem Fulfillment-Anbieter erst nach Zahlungseingang den Lieferauftrag erteilt
würde er doch somit das Kursrisiko vom Bestelleingang bis zum Geldeingang/Lieferauftrag tragen.

Beitrag 06.10.2011, 20:20

silbergold
silverlion hat geschrieben:
silbergold hat geschrieben:... (Widerrufsauschlussklauseln, trotz fehlenden, mutmaßlichen Kursrisikos -> der Händler erteilt dem Fulfillment-Anbieter sowie erst nach Zahlungseingang den Lieferauftrag, sodass dem Händler zu keinem Zeitpunkt ein erkennbares Kursrisiko entsteht, worauf sich dieser pauschale Widerrufsauschluss beim Edelmetall-Handel in Deutschland in der Regel gründet).
Wenn der Händler dem Fulfillment-Anbieter erst nach Zahlungseingang den Lieferauftrag erteilt
würde er doch somit das Kursrisiko vom Bestelleingang bis zum Geldeingang/Lieferauftrag tragen.
Wobei dann dieses Kursrisiko allerdings, entgegen dem gängigen Widerrufsauschluss, bei einem solchen Geschäftsmodell im Falle einer Kündigung durch den Kunden für den Händler bzw. dessen Bestellwesen im Grunde folgenlos bliebe. Damit wäre die Voraussetzung für einen generellen Widerrufsausschluss durch den Händler nicht mehr gegeben.
Die Folge wäre: Selbst wenn der Kunde, entgegen den akzeptierten AGB, hernach die noch nicht bezahlte und auch vom Händler noch nicht zur Lieferung anberaumte Bestellung kündigt, blieben die Auswirkungen des Kursrisikos unverhältnismäßig gering, da, genau genommen völlig unrelevant, sodass der Händler in diesem Falle lediglich auf seinem fraglichen Recht zur fraglichen Vertragserfüllung pochen und anstreben könnte, den Kunden vor Gericht zur Zahlung zu veranlassen.
Wenn diese Fälle sich häufen, liegt ein tatsächlicher Bedarf für eine Gesetzesnovellierung vor, bzw. für eine Initiative der Kunden und der Bildung von Interessengemeinschaften von Edelmetallkäufern in Deutschland, um hier bessere Lösungen, womöglich auf Treuhandbasis oder durch bürgerlich organisierte Einkaufsgemeinschaften zu schaffen, die dem Verbraucher sein gutes Recht auf den Vertragswiderruf wieder bringen.

Beitrag 06.10.2011, 20:33

capazo
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 464
Registriert: 27.05.2011, 15:20
Wohnort: thüringen
es gelten immer die preise bei der bestellung,
emails werden oft in verschiedene ordner im postfach durch system soriert,also auch ordner "unbekannt" oder "spam" durchsuchen...
die händler hier sind seriöse verkäufer und so sollte es sein.

Beitrag 06.10.2011, 20:45

silverlion
@silbergold:
Deshalb glaube ich nicht, dass der Händler erst bei Geldeingang gegenüber
dem F.-Anbieter in Erscheinung tritt, denn sonst hätte er ja wie gesagt in der
Masse aller Verkäufe das von mir oben beschriebene Kursrisiko.

Ich bin mir auch nicht sicher, was jetzt eigentlich die Message sein soll?
Gekauft ist gekauft, und fertig.
(Zurücktretende Händler sind ausser bei einem offensichtlichen Irrtum
natürlich auch ein klares Nogo und entsprechend zu meiden.)

Beitrag 06.10.2011, 21:35

silbergold
silverlion hat geschrieben:@silbergold:
Deshalb glaube ich nicht, dass der Händler erst bei Geldeingang gegenüber
dem F.-Anbieter in Erscheinung tritt, denn sonst hätte er ja wie gesagt in der
Masse aller Verkäufe das von mir oben beschriebene Kursrisiko.

Ich bin mir auch nicht sicher, was jetzt eigentlich die Message sein soll?
Gekauft ist gekauft, und fertig.
(Zurücktretende Händler sind ausser bei einem offensichtlichen Irrtum
natürlich auch ein klares Nogo und entsprechend zu meiden.)
Es ging tendenziell eher um die Verhältnismäßigkeit eines Kaufvertragwiderrufs durch den Kunden infolge einer irrtümlich aufgegebenen Edelmetall-Bestellung, infolge welcher der Kunde weiterhin vom Händler zur Durchsetzung des Vertrages verklagt wird, obwohl, wie erwähnt, dem Kunden hier eindeutig Ware verkauft/aufgezwungen wird, die er gar nicht haben will.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit hiervon ist angesichts des Vertriebsmodells mit einer Mitwirkung durch Fulfillment-Dienstleister durchaus interessant, da hierbei die Frage des Kursrisikos womöglich komplett neu bewertet werden, und womöglich dem Kunden demnach, entgegen der gängigen Praxis, auch beim Kauf von Edelmetallen und Münzen ein reguläres Kündigungsrecht im Sinne des Widerrufs von Fernabsatzverkäufen zugestanden werden muss.

Beitrag 06.10.2011, 21:40

silverlion
Das wäre mal wieder ein Fall für Herrn Tenhagen.

Beitrag 06.10.2011, 22:10

Benutzeravatar
Historix
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1250
Registriert: 16.05.2011, 21:58
Also, nochmal zurück zu Heubach..... wird hier gerne schöngeredet, warum auch immer.... habe allerdings LETZTLICH gute Erfahrung ! Der günstigste Anbieter ist er meist nicht !
Nicht alles, was im Internetangebot gelistet ist, ist letztlich auch lieferbar ( ärgerlich ! ) - nach der " Auftragsbestätigung" kam dann 1-2 Tage später die ominöse "manuelle Bestätigung " - DA waren dann 2 meiner Münzen " nicht lieferbar" und er bot Alternativen an.... für die lieferbaren war es der Preis der Bestellung....
Dennoch: wenn die Münzen bestellbar sind, sollten sie auch vorrätig / lieferbar sein - sonst entsteht der Verdacht von "Lockangeboten",so dass nur die"lukrativen" lieferbar sind, der Rest wird eben einbehalten....
Neee, nicht so optimal...fand ich ärgerlich... smilie_47
Gold ist schön....schönes Gold ist schöner !
BAZINGA !

Beitrag 06.10.2011, 22:21

silbergold
silverlion hat geschrieben:Das wäre mal wieder ein Fall für Herrn Tenhagen.
Aber nur für den Fall, dass selbst das Establishment anfinge, den Leuten zu wirklichen Werten zu raten, und dieser Trend ist leider noch kaum erkennbar.

Antworten