Und ich dachte, der läuft schon längst!?2012survivor hat geschrieben:Der Bankrun ist in Deutschland für den 08.08.2011 geplant.
Bankrun
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Deswegen ist die Sache doch ganz anders gelagert...
Ja,da war doch was...Datenreisender hat geschrieben:Und ich dachte, der läuft schon längst!?2012survivor hat geschrieben:Der Bankrun ist in Deutschland für den 08.08.2011 geplant.
T.
und Du veränderst Dein Leben"
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Pythagoras von Samos
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mir egal, da bin ich in urlaub2012survivor hat geschrieben:Der Bankrun ist in Deutschland für den 08.08.2011 geplant.
- HerrHansen
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http://www.handelsblatt.com/politik/int ... 33776.html
Da muss die Lage wirklich kritisch sein.
Der Artikel ist von gestern (26. Mai 2012)
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37004/1.htmlMitarbeiter von spanischen Banken haben gegenüber
Telepolis eingeräumt, dass viele Sparer derzeit ihre Konten leeren.
Banken versuchen die Kunden bei größeren Abhebungen allerdings zu
vertrösten. Wer sich hartnäckig zeigt, wird zum "Ping-Pong-Ball", gab
ein Banker zu. Das bedeutet, dass man zwischen verschiedenen Filialen
einer Bank hin und hergeschickt wird.
Telepolis konnte das bestätigen. Eine bei der
Stadtteilfiliale in der baskischen Stadt Donostia-San Sebastian
frühzeitig angekündigte Auszahlung eines höheren Betrags wurde sogar bei
einer Bank nicht ausgeführt, die als besonders liquide gilt. Der Kunde
wurde zur Zentrale ins Zentrum geschickt. Dort wurde ihm erklärt,
zuständig sei die Filiale im Stadtteil, die aber nun schon geschlossen
war. Am nächsten Morgen erklärte man ihm in dieser Filiale erneut, für
solche Vorgänge sei doch die Zentrale zuständig. Dort wurde ihm
schließlich, aber erst nach erneuter Rücksprache mit der Filiale, der
Betrag ausgezahlt.
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Frechheit ohnegleichen....
Erfolgreich gehandelt: ja klar..
Zum Thema laut werden, wenn man sein Geld nicht bekommt:
Die öffentliche Meinung ist erstaunlicherweise immer noch zugunsten der Bank. Hält vermutlich (fast) jeder für seriös und immer im Recht.
http://www.braunschweiger-zeitung.de/lo ... 69001.html
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Im Übrigen meine ich genau das, was mein Vorredner hier gerade macht. Der Artikel sagt nichts aus, aber jeder nimmt an, dass die Bank im Recht ist und man im Zweifelsfall immer Banken vertrauen sollte.
Ich denke eher, der Sparer hat bei der Bank zwar ein Sparbuch, aber kein Girokonto. Banken weigern sich ja heutzutage oft, Geld vom Sparbuch direkt auszuzahlen, es muss erst auf ein Girokonto gebucht werden und von dort ausgezahlt.
Unser Notar/Rechtsanwalt hat mir gesagt, ich solle ruhig ordentlich auf den Putz hauen, die Sparkasse müsse die Generalvollmachten akzeptieren. Ich frage mich aber, ob es vielleicht klüger ist, mich erstmal darauf zu konzentrieren, das Geld so schnell wie möglich - eben in Anwesenheit meiner Eltern- in Sicherheit zu bringen - im Bewußtsein, daß ich die Sparkasse immer noch verklagen kann, wenn es hart auf hart kommt. Das könnte dann aber dauern.
Ja, ich weiß, die Spareinlagen sind sicher. Haben Merkel und Steinbrück gesagt.
In jedem Fall werde ich nie wieder einer Sparkasse Geld anvertrauen, das liegt auch schon allein am unterirdischen Service meiner eigenen zukünftigen Exsparkasse.
Gruß Siamkater
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Richtig, eine notarielle Vollmacht reicht nicht aus, Du benötigst eine Bankvollmacht (insbesondere bei einer Vollmacht über den Tod hinaus). Zur Erteilung dieser Vollmacht müssen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer gemeinsam persönlich bei der Bank erscheinen. Die Vollmacht muss auf einem Formular der Bank erteilt werden.Siamkater hat geschrieben:Da bin ich mal gespannt auf die übernächste Woche, ich kümmere mich um die Angelegenheiten meiner schwerkranken und pflegebedürftigen Eltern. Ich habe notarielle Generalvollmachten und möchte ein Sparguthaben meiner Eltern von ihrer Sparkasse (die im Moment gerade gerettet wird wenns klappt ) auf das von mir neu eingerichtete Konto meiner Eltern bei meiner Hausbank einzahlen lassen - ich habe schon registriert, daß die Sparkassen General - und Vorsorgevollmachten nicht gern haben und auf Bankvollmachten bestehen.
na ja, das ist wohl mindestens ein rechtlicher Graubereich. Die notarielle Generalvollmacht (es gibt keine umfassendere Vollmacht) müßte reichen, und ich könnte die Sparkasse auf Anerkennung derselben verklagen. Eine Bankvollmacht habe ich zusätzlich, aber die reicht wohl wieder nicht für die Auflösung eines Sparbuchs.
Gruß Siamkater
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Nein, es kommt entscheidend auf die vertraglichen Vereinbarungen (AGB) zwischen Bank und Kunde an. Der bankübliche Hintergrund ist übrigens keine Schikane, sondern daß die Bank möchte, daß der Vollmachtgeber seinen Bevollmächtigten dort persönlich vorstellt und die Bank diesen kennenlernen kann.Siamkater hat geschrieben:na ja, das ist wohl mindestens ein rechtlicher Graubereich.
Verklagen kannst Du die solange Du lustig bist. Ich würde aber vorher wenigstens mal die Verträge mit der Bank und den genauen Text der erteilten Bankvollmacht lesen.Siamkater hat geschrieben:Die notarielle Generalvollmacht (es gibt keine umfassendere Vollmacht) müßte reichen, und ich könnte die Sparkasse auf Anerkennung derselben verklagen.
Der Vollmachtgeber entscheidet, welchen Umfang die Bankvollmacht hat. Schließt die Vollmacht die Auflösung eines Kontos nicht mit ein, dann ist das nicht die Schuld der Bank. In diesem Fall könntest Du aber trotzdem das Sparbuch bis auf einen Euro abräumen. Macht das einen großen Unterschied?Siamkater hat geschrieben:Eine Bankvollmacht habe ich zusätzlich, aber die reicht wohl wieder nicht für die Auflösung eines Sparbuchs.
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Da Du mich ja (wenn auch nicht beim Namen) ansprichst, möchte ich auch darauf antworten.enderlin5 hat geschrieben:Im Übrigen meine ich genau das, was mein Vorredner hier gerade macht. Der Artikel sagt nichts aus, aber jeder nimmt an, dass die Bank im Recht ist und man im Zweifelsfall immer Banken vertrauen sollte.
Es ist völlig richtig, dass der Artikel keine Angaben über die näheren Umstände enthält, aber gerade daher spricht für mich der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass es an den Kündigungsfristen liegt. Hätte er sein Tagesgeldkonto kündigen wollen, hätte ich Anderes vermutet. Bei einem Sparbuch denke ich an eine (typischerweise) dreimonatige Kündigungsfrist.