Leerverkäufe bei online-Händlern
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- KölschGold
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Wenn man bewusst nicht liefert und dann auch noch "abblockt", ist das m.M.n. Vorsatz und sollte direkt mit einem Anwalt besprochen werden. Bin zwar kein Jurist, aber als Laie schätze ich das mal als vorsätzlichen Betrug ein. Bzw. Nicht-Erfüllen des Kaufvertrages.Ladon hat geschrieben:Ich meinte: Wenn sich aber NICHTS bewegt oder Kommunikation "verweigert" wird, dann sollte man nicht zögern selber "eklig" zu werden. Ich würde niemandem mit dem Anwalt "drohen", bevor ich nicht vorher im Gespräch (oder per Mail) ein Lösung gesucht hätte, denn, wie gesagt, als Ex-Einzelhändler weiß ich genau, dass es eben auch mal schief gehen kann - auch ohne eigenes Verschulden.
Ein Kaufvertrag kommt bekannter maßen durch Angebot und Annahme zu Stande. Beide Vertragspartner haben also Pflichten, an die sie sich zu halten haben. Du als Kunde bist verpflichtet, innerhalb der vom Händler gesetzten Frist zu bezahlen. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kann der Händler dich in Verzug setzen und/oder abmahnen. Dann wird es teuer (Vorsicht, gefährliches Halbwissen tritt hier auf^^).
Wenn man als Kunde aber fristgerecht bezahlt (und das an Hand von Kontoauszügen etc. belegen kann) und der Händler dann nicht liefern will, begeht er den Vertragsbruch und kann zur Haftung heran gezogen werden ("höhere Gewalt" lass ich hier mal weg). Auch hier gilt: Abmahnen oder gleich Anzeigen (wenn der dringende Verdacht des Betruges besteht).
Wie schon erwähnt: VORSICHT - gefährliches Halbwissen

1. Schritt in einem solchen Fall (wenn nicht geliefert und/oder nicht auf Anfrage reagiert wird): Frist setzen! Das ist - auch wenn ich kein Jurist bin - ein ganz wichtiger Schritt. Möglichst schriftlich (Einschreiben sind da recht gut) und ein paar Tage muss man dem Gegenüber schon gewähren (also nicht "Wenn Sie nicht bis morgen ..." - so was geht nicht).
Hoffe mal, das bleibt einem erspart. In 99% der Fälle kann man die Dinge klären, wenn man miteinander redet - aber das gilt eigentlich in allen Bereichen des Miteinander.
- KölschGold
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"Betriebsurlaub" oder "erhöhte Nachfrage" sind ganz andere Umstände, die ein Staatsanwalt einfach nachvollziehen kann.
- Auric Goldfinger
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Sehr häufig lohnt sich ein Telefongespräch eben doch viel mehr, als nur ein flüchtiger Kontakt per Mail.
Und bitte immer bedenken: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus."
Jepp, kann ich nur untersteichen!Auric Goldfinger hat geschrieben:"Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus."
Jede gute Geschäftsbeziehung basiert auf Freundlichkeit, aber auch auf Verlässlichkeit.

Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!
- VeryDeepBlue
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Die lassen dich online bestellen. Von der Bestellung senden sie dir eine Eingangsbestätigung. Darauf stehen Preis und Kontonummern, aber auch ein Hinweis, dass der Auftrag noch nicht angenommen wurde und hierzu eine Extramail kommt.
Dann schauen die nach ob sie die gewünschten Münzen vorrätig haben und senden dir erst dann eine Zahlungsaufforderung und eine Bestätigung über das Zustandekommen des Kaufvertrages.
Hast du schon bezahlt und die Münzen sind nicht vorrätig, mußt du dein Geld zurückfordern.
Kommt der Auftrag zustande, dann kannst du überweisen und bekommst deine Ware.
Wahnsinnig umständlich, zeitraubend und du weißt nie, ob die bestellte Ware geliefert wird.
- Auric Goldfinger
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Die Ware verschwindet sofort, wenn die jemand gekauft hat, bzw. ist gar nicht mehr bestellbar.
Deshalb sind da auch so viele gewerbliche Münzhändler angemeldet.