Warnung vor neuem Fakeshop

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

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Beitrag 06.05.2012, 12:54

Silber100
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offenbar ist wieder ein neuer Fakeshop aktiv, sollte auch auf die gold.de-blacklist: http://www.bullion-investor.net/2012/05 ... -fakeshop/

Beitrag 07.05.2012, 01:38

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Friedrich 3
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Und unter angegebener Adresse firmiert eine Musikschule....ob die wissen das die jetzt auch Philharmoniker verkaufen??? smilie_10
So und nicht anders!

Erfolgreich gehandelt: ja klar..

Beitrag 07.05.2012, 05:39

Mädel
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Die Telefonnummer kann nicht funktionieren. Die gehört vier anderen, die jeweils noch eine Zahl hinten dran haben.

Gehostet ist das Ding in Panama. Ich habe mal was "bestellt". Bin ja neugierig.

Eine Bankverbindung will man mir erst im Laufe des Tages liefern. :roll:

Beitrag 07.05.2012, 08:19

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Mädel hat geschrieben:Ich habe mal was "bestellt". Bin ja neugierig.
Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:
http://www.feingold-edelmetalle.com/Unsere-AGB:_:3.html

Daß es sich möglicherweise um Betrüger handeln könnte, erfährst Du naturgemäss natürlich erst hinterher - wenn nach erfolgter Zahlung keine Lieferung erfolgt.

Beitrag 07.05.2012, 09:04

msconna
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Die Preise sind für die Goldmünzen hat man auch so nach reiner Willkür kalkuliert

1 Unze Maus Lunar I für 929,00 Euro
1 Unze Philharmoniker für schlappe 9.485,00 Euro smilie_01

Also war das bestellt ist selber schuld.

Beitrag 07.05.2012, 09:04

Mädel
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Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:
Aber geh...
Ich funke natürlich auch aus Panama :lol:

Sowas können ja nicht nur dubiose Anbieter.

Beitrag 07.05.2012, 09:24

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Mädel hat geschrieben:
Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:
Aber geh...
Ich funke natürlich auch aus Panama :lol:

Sowas können ja nicht nur dubiose Anbieter.
Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?
Und das auch noch zuerst und selbst initiiert, sozusagen als "Präventivschlag"?
§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Mädel hat also soeben öffentlich damit geprahlt, einen Vertrag/eine Zahlungsverpflichtung unter vorsätzlicher Täuschung über ihre wahre Identität eingegangen zu sein, verbunden mit der Absicht, nicht zu zahlen. smilie_18

Beitrag 07.05.2012, 09:39

Mädel
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Datenreisender hat geschrieben: Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?
Äh.... lese doch nochmal Deinen Paragraph, den Du gerade eingestellt hast, bevor Du andere Betrüger nennst. Letzteres ist nämlich tatsächlich verboten

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
Wo bleibt mein Vermögen?

Beitrag 07.05.2012, 09:48

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Mädel hat geschrieben:
Datenreisender hat geschrieben: Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?
Äh.... lese doch nochmal Deinen Paragraph, den Du gerade eingestellt hast, bevor Du andere Betrüger nennst. Letzteres ist nämlich tatsächlich verboten

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
Wo bleibt mein Vermögen?
Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB). Daß dieser plant, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?

Beitrag 07.05.2012, 10:25

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Willi Tell
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Wohnort: mal hier mal da
der Laden ist wohl nicht mehr online
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Beitrag 07.05.2012, 10:34

Mädel
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Datenreisender hat geschrieben: Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB).
Wenn Du meinst...
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.

http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Daß dieser möglicherweise planen könnte, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?
Falls der Herr aus Panama mit Personalausweis bei der Polizei auftaucht um Anzeige zu erstatten, zahle ich natürlich sofort. Die 250 g Barren sind wirklich sensationell günstig.

Bisher will er aber nicht mal eine Bankverbindung herausrücken.
Zuletzt geändert von Mädel am 07.05.2012, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 07.05.2012, 10:41

TiloS
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in meinem Internet funzt er noch
in welchem Internet bist du unterwegs? ;-)

Beitrag 07.05.2012, 10:56

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Willi Tell
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TiloS hat geschrieben:in meinem Internet funzt er noch
in welchem Internet bist du unterwegs? ;-)
ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassen smilie_11 smilie_20
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Beitrag 07.05.2012, 10:56

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Mädel hat geschrieben:Wenn Du meinst...
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.

http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen? Ist ja toll, daß Du offensichtlich der Auffassung bist, Betrüger betrügen zu dürfen. Vermutlich darfst Du auch bei Einbrechern einbrechen und Räuber überfallen ... smilie_11

Beitrag 07.05.2012, 11:37

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K
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.
Mach mal ruhig, Brauner.

Beitrag 07.05.2012, 11:41

tobi-nb
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Datenreisender hat geschrieben:
Mädel hat geschrieben:Wenn Du meinst...
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.

http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen? Ist ja toll, daß Du offensichtlich der Auffassung bist, Betrüger betrügen zu dürfen. Vermutlich darfst Du auch bei Einbrechern einbrechen und Räuber überfallen ... smilie_11
Wo genau steht nochmal, das Maedel seine/ihre Bestellung nicht zahlen will?

Beitrag 07.05.2012, 11:45

Mädel
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Datenreisender hat geschrieben: Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen?
Ja. Du aber offenbar nicht:
Um den Straftatbestand des Betruges gem. § 263 I StGB zu verwirklichen müssen sämtliche objektive und subjektive Voraussetzungen vorliegen.
[...]
Überdies muss der Täter in der Absicht handeln sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen stoffgleichen Vermögensvorteil zu verschaffen. Unter Vermögensvorteil versteht man jede günstigere Gestaltung der Vermögenslage. Stoffgleich bedeutet, dass der Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten stammt. Das Erstrebte muss also spiegelbildlich zum eingetretenen Vermögensnachteil sein.
Deine Rechtsberatung ist einfach falsch. Ich sagte das bereits.
smilie_18

Beitrag 07.05.2012, 11:49

Mädel
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Willi Tell hat geschrieben: ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassen smilie_11 smilie_20
Ich glaube, die sammeln lediglich Adressen. Wollten sie mein Geld, würden sie mir nicht so viel Zeit zum Nachdenken lassen.

In der Mail steht:

Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Tagen. Unsere Bankverbindung und alle nötigen Daten erhalten Sie nach Bestellannahme innerhalb eines Werktages.

Adressen sind halt auch ein lukratives Geschäft.

Beitrag 07.05.2012, 11:58

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Willi Tell
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Mädel hat geschrieben:
Willi Tell hat geschrieben: ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassen smilie_11 smilie_20
Ich glaube, die sammeln lediglich Adressen. Wollten sie mein Geld, würden sie mir nicht so viel Zeit zum Nachdenken lassen.

In der Mail steht:

Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Tagen. Unsere Bankverbindung und alle nötigen Daten erhalten Sie nach Bestellannahme innerhalb eines Werktages.

Adressen sind halt auch ein lukratives Geschäft.
ist ja nicht unüblich dass es erst mal eine mail gibt die den Eingang der Bestellung bestätigt und später kommt noch eine Auftragsbestätigung mit der der Auftrag erst angenommen wird. Beim Kleiner z.B. läuft das auch so.
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Beitrag 07.05.2012, 12:08

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AuCluster
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Datenreisender hat geschrieben: Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB). Daß dieser plant, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?
Das wäre eine leichte Aufgabe. Gefälschte Siegel, gefälschte Adressen, gefälschte Telefonnummer. Allerdings hätte ich da probeweise nicht bestellt, da ich die Möglichkeiten der Gegenseite nicht kenne.
Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.

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