Warnung vor neuem Fakeshop
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- Friedrich 3
- 500 g Barren Mitglied
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Erfolgreich gehandelt: ja klar..
Gehostet ist das Ding in Panama. Ich habe mal was "bestellt". Bin ja neugierig.
Eine Bankverbindung will man mir erst im Laufe des Tages liefern.
- Datenreisender
- Gold-Guru
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Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:Mädel hat geschrieben:Ich habe mal was "bestellt". Bin ja neugierig.
http://www.feingold-edelmetalle.com/Unsere-AGB:_:3.html
Daß es sich möglicherweise um Betrüger handeln könnte, erfährst Du naturgemäss natürlich erst hinterher - wenn nach erfolgter Zahlung keine Lieferung erfolgt.
1 Unze Maus Lunar I für 929,00 Euro
1 Unze Philharmoniker für schlappe 9.485,00 Euro
Also war das bestellt ist selber schuld.
Aber geh...Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:
Ich funke natürlich auch aus Panama
Sowas können ja nicht nur dubiose Anbieter.
- Datenreisender
- Gold-Guru
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Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?Mädel hat geschrieben:Aber geh...Mit Verlaub, das war eine ziemlich bescheuerte Idee. Du bist jetzt einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen eingegangen und musst zunächst zahlen:
Ich funke natürlich auch aus Panama
Sowas können ja nicht nur dubiose Anbieter.
Und das auch noch zuerst und selbst initiiert, sozusagen als "Präventivschlag"?
Mädel hat also soeben öffentlich damit geprahlt, einen Vertrag/eine Zahlungsverpflichtung unter vorsätzlicher Täuschung über ihre wahre Identität eingegangen zu sein, verbunden mit der Absicht, nicht zu zahlen.§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Äh.... lese doch nochmal Deinen Paragraph, den Du gerade eingestellt hast, bevor Du andere Betrüger nennst. Letzteres ist nämlich tatsächlich verbotenDatenreisender hat geschrieben: Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?
Wo bleibt mein Vermögen?(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
- Datenreisender
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Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB). Daß dieser plant, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?Mädel hat geschrieben:Äh.... lese doch nochmal Deinen Paragraph, den Du gerade eingestellt hast, bevor Du andere Betrüger nennst. Letzteres ist nämlich tatsächlich verbotenDatenreisender hat geschrieben: Darf man denn (mutmassliche, ist ja noch nicht bewiesen) Betrüger betrügen?
Wo bleibt mein Vermögen?(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
- Willi Tell
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Wenn Du meinst...Datenreisender hat geschrieben: Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB).
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.
http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Falls der Herr aus Panama mit Personalausweis bei der Polizei auftaucht um Anzeige zu erstatten, zahle ich natürlich sofort. Die 250 g Barren sind wirklich sensationell günstig.Daß dieser möglicherweise planen könnte, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?
Bisher will er aber nicht mal eine Bankverbindung herausrücken.
- Willi Tell
- 10 Unzen Mitglied
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ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassenTiloS hat geschrieben:in meinem Internet funzt er noch
in welchem Internet bist du unterwegs?
- Datenreisender
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Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen? Ist ja toll, daß Du offensichtlich der Auffassung bist, Betrüger betrügen zu dürfen. Vermutlich darfst Du auch bei Einbrechern einbrechen und Räuber überfallen ...Mädel hat geschrieben:Wenn Du meinst...
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.
http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Mach mal ruhig, Brauner.
Wo genau steht nochmal, das Maedel seine/ihre Bestellung nicht zahlen will?Datenreisender hat geschrieben:Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen? Ist ja toll, daß Du offensichtlich der Auffassung bist, Betrüger betrügen zu dürfen. Vermutlich darfst Du auch bei Einbrechern einbrechen und Räuber überfallen ...Mädel hat geschrieben:Wenn Du meinst...
Zum Glück machen keine Foristen Recht, sondern Juristen.
http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263- ... trafrecht/
Ja. Du aber offenbar nicht:Datenreisender hat geschrieben: Ja, und? Hast Du Deinen Link denn mal gelesen?
Deine Rechtsberatung ist einfach falsch. Ich sagte das bereits.Um den Straftatbestand des Betruges gem. § 263 I StGB zu verwirklichen müssen sämtliche objektive und subjektive Voraussetzungen vorliegen.
[...]
Überdies muss der Täter in der Absicht handeln sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen stoffgleichen Vermögensvorteil zu verschaffen. Unter Vermögensvorteil versteht man jede günstigere Gestaltung der Vermögenslage. Stoffgleich bedeutet, dass der Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten stammt. Das Erstrebte muss also spiegelbildlich zum eingetretenen Vermögensnachteil sein.
Ich glaube, die sammeln lediglich Adressen. Wollten sie mein Geld, würden sie mir nicht so viel Zeit zum Nachdenken lassen.Willi Tell hat geschrieben: ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassen
In der Mail steht:
Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Tagen. Unsere Bankverbindung und alle nötigen Daten erhalten Sie nach Bestellannahme innerhalb eines Werktages.
Adressen sind halt auch ein lukratives Geschäft.
- Willi Tell
- 10 Unzen Mitglied
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ist ja nicht unüblich dass es erst mal eine mail gibt die den Eingang der Bestellung bestätigt und später kommt noch eine Auftragsbestätigung mit der der Auftrag erst angenommen wird. Beim Kleiner z.B. läuft das auch so.Mädel hat geschrieben:Ich glaube, die sammeln lediglich Adressen. Wollten sie mein Geld, würden sie mir nicht so viel Zeit zum Nachdenken lassen.Willi Tell hat geschrieben: ja jetzt ist er wieder da, ist schon noch speziell der Laden. Aber günstige Preise hat er, das muss man ihm lassen
In der Mail steht:
Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Tagen. Unsere Bankverbindung und alle nötigen Daten erhalten Sie nach Bestellannahme innerhalb eines Werktages.
Adressen sind halt auch ein lukratives Geschäft.
Das wäre eine leichte Aufgabe. Gefälschte Siegel, gefälschte Adressen, gefälschte Telefonnummer. Allerdings hätte ich da probeweise nicht bestellt, da ich die Möglichkeiten der Gegenseite nicht kenne.Datenreisender hat geschrieben: Erstmal bist Du einen Vertrag mit einer Vorauszahlungsverpflichtung eingegangen. Wenn Du nicht zahlst, schädigst Du damit das Vermögen Deines Vertragspartners (s. § 263 StGB). Daß dieser plant, Dich um die vereinbarte Gegenleistung/Lieferung zu betrügen, kannst Du hoffentlich beweisen?