Die Bezeichnung "Anlage" schließt aber m. E. keinesfalls mit ein, daß hier beschädigte Ware geliefert werden darf. Ich kaufe ausschließlich Anlagemünzen (sowohl bei Silber als auch bei Gold), aber eben nur jene, die von den Händlern als "Neuware" und/oder "unzirkuliert" angepriesen wird, und eben nicht jene, deren Zustand mit "banküblich" angegeben wird. Dafür erwarte ich einwandfreie Ware, so wie sie nach der Qualitätssicherung durch die jeweilige Prägestätte ausgeliefert wird, ohne deutlich sichtbare Beschädigungen.MapleHF hat geschrieben:Die AGB, die man beim Kauf bestätigen muss und die ganz klar besagen, dass keine Sammlermünzen sondern Anlagemünzen geliefert werden, hat man vermutlich nicht gelesen, aber bestätigt.
Dann reklamiert man und wundert sich, dass sich der Händler auf die AGB beruft.
Nach Deiner Argumentation könnte ich Dir ja als Autohändler auch einen Neuwagen verkaufen, der ein Nutzfahrzeug ist. Den zerkratzten Kotflügel kannst Du nicht reklamieren, da es sich ja um ein reines Nutzfahrzeug handelt und zerkratzter Lack die Nutzbarkeit eines Lieferwagens nicht einschränkt?