Das ist ein guter Punkt. Sollte der Verkaufspreis des China-Panda 2012 sich nicht mehr nach dem schwankenden Silberpreis richten, sondern konstant bei ca. 35 € liegen, greift das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Dann wäre der China Panda eine Ware wie jede andere auch. Die Frage, wie hoch der Aufschlag zum Spotpreis sein darf, damit eine Münze nicht mehr dem Fernabsatzgesetz unterliegt, ist mir nicht bekannt und vielleicht auch gar nicht definiert. Im Aztekenfaden ging nameschonweg von einem 50% Aufschlag aus.noses hat geschrieben:Aha. Das Finanzministerium legt also fest, was eine Anlagemünze ist? Gut, mag sein. Was genau ändert diese Tatsache am Fernabsatzgesetz?AuCluster hat geschrieben:Da der China Panda mit 7% MwSt beaufschlagt ist, handelt es sich hierbei um eine Anlagemünze
noses.
Warum bestimmte Silbermünzen nur mit 7% besteuert werden, ist mir unklar. Ich vermute, der Anlagegedanke hat eine Rolle gespielt. Leider habe ich bisher keine entsprechenden Dokumente gefunden. Es wird aber behauptet, dass dies so ist.
Im Gegensatz zum Anlagegold führt die unscharfe Gesetzeslage beim Silber immer wieder zu Verwirrung.