jogyli hat geschrieben:Meine Güte.
Ist die münze vom dortigen Schrumpfkopf-Verein heraus gegeben worden?
da wär mir mein indian Head auch lieber
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jogyli hat geschrieben:Meine Güte.
Ist die münze vom dortigen Schrumpfkopf-Verein heraus gegeben worden?
Obwohl ich ja ein passioniertert Warner vor irgendwelchen Handels- und Besitzbeschränkungen von Gold bin, weil die immer dann drohen, wenn Gold eine offizielle monetäre Funktion ausübt, muss man doch sagen, dass es in aller Regel eben keine allgemeinen "Besitzverbote" waren (nicht mal das amerikanische "Goldverbot"), sondern es sich (fast) immer um reine geldpolitische Maßnahmen zur Währungsstabilisierung handelte (wenn Gold der "Kern" des umlaufenden Geldes ist, ist Gold natürlich auch ein Hebel für währungspolitische Maßnahmen). Es geht um eine bestimmte Geldform, ein "Aggregat" der Geldmenge, Devisen natürlich, aber nicht um Gold an sich, sondern um Geld aus Gold.Datenreisender hat geschrieben:...
Die Deutschen durften ihr Gold 1923, 1931, 1936 und 1945 abliefern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
Zeitweise stand auf den Besitz von Gold in Deutschland sogar die Todesstrafe.
Wie unglaublich lässig ist das denn...psychonaut-hh hat geschrieben:Gibt auch 'ne schöne Serie aus Venezuela: Caciques De Venezuela
http://www.apmex.com/Product/49713/Vene ... esign.aspx
Zitat aus dem oben verlinkten Wikipedia-Artikel:Ladon hat geschrieben:Die Sache mit der Todesstrafe habe ich schon öfter gelesen - leider fehlt den Hinweisen immer der "Link" zu einem entsprechenden Gesetz (wie gesagt, um die Vermögenswerte von verfolgten Volksgruppen während des NS-Regimes geht's mir dabei nicht - denen wurde alles genommen, ob Gold oder Firmen). Und darüber "gestolpert" bin ich noch nie; habe aber auch noch nie gezielt die Reichsgesetzblätter durchsucht, wie ich gestehe. Vielleicht kannst Du es "aus dem Ärmel schütteln" die bezogene Verordnung, das Gesetz oder die Durchführungsbestimmung?
Das ist nämlich ein leeres Blatt in meiner Quellensammlung.
Dazu die Links Nr. 35 und 36:Um den Betroffenen den Ernst der Lage deutlich zu machen, erließ Göring am 1. Dezember 1936 das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage, das die Todesstrafe für die Schädigung der deutschen Volkswirtschaft durch Devisenschiebung androhte.[35] Gleichzeitig wurde die Ablieferungspflicht durch das Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit bei Devisenzuwiderhandlungen vom 15. Dezember 1936 unterstützt.[36]
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