Gold kaufen mit oder ohne Name auf Beleg versichert?

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

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Beitrag 29.09.2012, 12:41

Chinese
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Manche Dinge sind so einfach zu lösen. Man lernt nie aus.
»Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.« Albert Einstein

Beitrag 29.09.2012, 12:54

sw_trade
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Tja, ein Erwachsener sollte doch eigentlich selber auf die Antowrt kommen, direkt bei seinem Versicherer nachzufragen. Immerhin ist es ja bekannt, dass man vergleichen sollte, da viele Gesellschaften unterschiedliche Leistungen abieten. Ergo liegt es auf der Hand, dass es keine allgemeingültige
Antwort gibt. Daher sollte man seine Policen auch mal durchlesen und nicht einfach ungesehen wegheften.

Was wollte ich noch sagen? Ach ja - IrresDing smilie_01 Genau so ist es.
Ein Einbruch lässt sich immer nachweisen, manchmal leichter, manchmal aufwendiger.
Jeder Tatort hinterlässt Spuren, man muss sie bloß finden und zu deuten wissen. Häufig kann man sich den Gutachter sparen, da Schlösser, etc. zur Tataufklärung der KTU zugeführt werden. Nachschließwerkzeuge wie bsp. Picker, etc. hinterlassen immer Spuren im Zylinder. Interessant wird es hingegen, wenn ein nachgemachter Schlüssel/ Original genutzt wurde...aber selbst dann schwebte Mr. Einbrecher ja nicht durch die Räumlichkeiten. Und die Versicherungsgesellschaft stellt anschließend Antrag auf Akteneinsicht bei der StA (deshalb raten ja die Gesellschaften Anzeige zu erstatten, da sie dann über das Aktenzeichen/ die Tagebuchnummer Antrag auf Einblick in die Ermittlungsakte stellen können). Der Chinese sagte es bereits, zwar in einem anderen Kontext aber dennoch treffend: "es ist so eingfach".

Anfragen immer schwarz auf weiß. Bei tel. oder persönlich mündl. Auskunft kann sich im Nachgang niemand mehr erinnern. Das selbe Spiel bei mündl. Verträgen. Diese sind zwar rechtsverbindlich aber schwer, wenn überhaupt nachzuweisen, wenn sich plötzlich eine Partei/ ein Vertragspartner quer
stellt.
Zuletzt geändert von sw_trade am 29.09.2012, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag 29.09.2012, 12:57

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Zweifler0815
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Seh ich ganz genauso wie sw-trade...
Gut. Ist alles gesagt.

Beitrag 29.09.2012, 13:13

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IrresDing
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Silberhamster hat geschrieben:@ irres Ding
Und wenn falsche Schlüssel oder Dietriche eingesetzt werden, kann ein entsprechendes Gutachen auch helfen. Der Zylinder wird dabei aufgeschnitten und die Teile mikroskopisch untersucht. Diese Werkzeuge verursachen immer winzige Kratzspuren im Schloss, welche nicht zu den sonstigen Spuren passen. Diese Gutachten sind entsprechend teuer, du bekommst aber wenigstens einen Ringordner voll Fachgesimpel. Glaube mir, wenn du ein Schloss ohne richtigen Schlüssel öffnest, dann kann ich dir das nachweisen. Kommt aber selten vor.
Das war mir neu. da ich auch mit Einbruchsschutz zu tun habe . Abgerissen wird heute eher wenig, nur gebohrt oder in Neubauten Türen eingetreten ,geht weit einfacher .....
WO finde ich solche Gutachter und wie nennt sich die Branche? Danke, bitte info per PN oderr als Artikelantowrt
Grüße Silberhamster
Ich nutze hier den Göth. Gibt bestimmt noch weitere Institute. Ggf. sogar über den VdS. Aber die weiß ich jetzt nicht auswendig. http://www.goeth.de/goeth_de/prueflabor.html Mit dem Elektronen-Raster-Mikroskop kann man Manipulationen gut erkennen: Siehe die Bilder ganz unten auf der Seite: http://www.goeth.de/goeth_de/schloesser ... -mech.html

Wegen der "einfachen" Lösung:

Ich bin gespannt, was der Versicherer antwortet... ;-) Es ist nicht immer so einfach, wie man meint. Der Versicherer wird sich normalerweise nie vom Schreibtisch aus auf eine Vereinbarung über die Nachweispflicht einlassen. 1.) ist das im Privatgeschäft völlig untypisch. 2.) gibts dafür schon sicher entsprechende Dokumentationen in Standardwerken und von Gerichten. Die Versicherung wird sich normalerweise nicht darauf einlassen diese Grundlagen zu umgehen. 3.) Durchaus kann man schon so etwas erreichen, das benötigt aber einen Underwriter, welcher das Risiko bewertet und entsprechende Sicherungsvorschriften und Nachweiskriterien schriftlich fest hält. Ein Underwriter ist aber nur bei gewerblichen (Groß)risiken üblich. Da seid ihr schon teilweise im Rückversicherungsgeschäft.

Also versuchen kann man es. Durchaus. Lustig ist nur, dass sich der Anfragende damit selbst in Gefahr bringt beim Schaden direkt in die Betrugsabteilung zu kommen. Eine Deckungsanfrage vor Schadeneintritt ist einfach verdächtig.

Ich wette mal stark, dass die Versicherung bei Anfrage sich entweder
a.) auf die Bedingungen beruft
b.) auf die gültige Rechtslage verweist
c.) sich auf das Verbot der Rechtberatung beruft und an einen entsprechenden Rechtsanwalt verweist (das wäre sogar die korrekte Handlungsweise). Es ist hier kein konkreter individueller Fall aufgetreten und generelle Aussagen scheuen Versicherer.

Zu c.) sei der Ehrenrettung halber folgendes Szenario euch mal nahegelegt: Stellt euch vor ihr seid Sachbearbeiter. Ein Kunde hat Wertsachen bis 300.000 Euro in VdS-Schränken (rein fiktive Zahlen) versichert. Ihr sagt dem VN nun zu, dass ein Foto von Ihm mit einem Goldbarren und eine anonyme Rechnung ausreichen würde. Er schreibt keine konkrete Summe der Werte der Goldbarren. Er will nur eine allgemeine Auskunft. Die macht ihr nun persönlich. Die Zusage geht, wie jede Korrespondenz, automatisch in die Vertragsakte.

Jetzt schweißt dem im nächsten Kurz-Urlaub an der Ostsee, nach 2-3 Jahren nach der Anfrage, auf einmal jemand den Tresor auf. Eine Anfrage an Creditreform und die Schufa ergeben, dass der Versicherungsnehmer über alle Ohren verschuldet und arbeitslos ist. Schuldenstand 150.000 Euro. Er war selbstständig, seine Firma ist pleite. Der Versicherungsnehmer hat den Gläubigern schon vor Monaten angegeben, dass er keine Vermögenswerte mehr hat. Einbruchspuren liegen vor, der Schrank ist auch ausgeräumt. Die Polizei kann keine Täter ermitteln.

Jetzt will dieser von euch 300.000 Euro. Die Schadenabteilung findet es aber auffällig, dass er als persönlich haftender Gesellschafter vor ein paar Monaten noch angegeben hat, nichts zu besitzen. Und dann legt er Bilder mit ein paar Goldbarren vor und verweist auf die bindende Aussage, dass dies ausreicht das Eigentum und den !aktuellen! Besitz nachzuweisen. Kein Gericht der Welt würde dem Versicherungsnehmer eigentlich glauben...

Und jetzt stellt euch mal die Mail des Abteilungsleiters oder Ressortleiters an euch als Sachbearbeiter vor, wenn ihr dies mit dem Versicherungsnehmer vereinbart habt. Also ganz ehrlich: Wer würde es machen?

Wichtig ist im Schadenfall einfach, dass die Gesamtumstände zusammen passen. Der Einbruch plausibel ist. Die Spurenlage zweifelsfrei. Die wirtschaftlichen Verhältnisse i.O. sind. ... Versteht ihr? und genau das interessiert auch das Gericht, sollte es zum Streit kommen. Es geht beim Einbruchdiebstahl um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit. Um die Gesamtumstände.

LG
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Beitrag 29.09.2012, 13:40

Trichogaster leeri
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@Irres Ding
Ich bezweifele deine Ausführung auf keinen Fall. Kann ich auch überhaupt nicht, da ich im Gegensatz zu dir, in diesem Gebiet kein Fachmann bin. Jedoch war die Eingansgfrage auch nicht so speziell, wie dies hier im weiteren Verlauf der Threaddiskussion dargestellt wird. Der Threadsteller will doch lediglich wissen, was er im Schadensfall vorweisen muss (Rechnung/Beleg mit oder ohne Namen?) um den Besitz nachzuweisen.
MikeZDD hat geschrieben:... Wer weiss wie das die Versicherung sieht und ob der Name auf dem Beleg stehen muss oder nicht um zu beweisen das man der Eigentümer ist. Vg smilie_16
Dafür sollte doch eine Nachfrage bei der Versicherung, mit einer Auskunft selbiger schwarz auf weiss, möglich und ausreichend sein. Sagt mir mein normaler Menschenverstand. Oder irre ich mich da?
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 29.09.2012, 17:55

sw_trade
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Also ich bin davon begeistert, dasse einige ihr Fachwissen einbringen. Auf Tante Googl verweisen, kann doch jeder. Außerdem liegt es doch in der Natur einer Diskussion, dass man mal abweicht. smilie_01
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Beitrag 29.09.2012, 21:34

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IrresDing hat geschrieben:Die wirtschaftlichen Verhältnisse i.O. sind. ... Versteht ihr?
Das heißt, daß eine verschuldete oder überschuldete Person oder Unternehmen oder eine Person mit absichtlich nicht sichtbarem Vermögen (z. B. physische Edelmetalle) alle Versicherungsverträge kündigen könnte, da die Versicherungsgesellschaften im Schadensfalle ohnehin einen Betrug unterstellen und nicht zahlen würden?

Beitrag 30.09.2012, 00:08

sw_trade
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Die Versicherungen wollen sich doch alle vor Zahlungen drücken. Im Streitfall hilft jur eins: klagen. Dann obliegt es dem Richter zu entscheiden, ob wie hier die wirt. Verhältnisse stimmen oder nicht/ bzw. plausibel erscheinen oder nicht.
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Beitrag 30.09.2012, 08:59

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IrresDing
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sw_trade hat geschrieben:Die Versicherungen wollen sich doch alle vor Zahlungen drücken. Im Streitfall hilft jur eins: klagen. Dann obliegt es dem Richter zu entscheiden, ob wie hier die wirt. Verhältnisse stimmen oder nicht/ bzw. plausibel erscheinen oder nicht.
Was soll ich jetzt sagen? Ich zahl jeden Monat Beträge aus, von denen ich und alle anderen hier vermutlich träumen. Und jetzt wird einfach unterstellt, dass Versicherungen nie etwas zahlen und sich nur drücken wollen. Ich kann nur sagen, dass in unserer Abteilung alles streng nach Sach- und Rechtslage geht. Wenn etwas gezahlt werden muss, dann wird nicht gefeilscht. Oder sonstwie die Leistung herunter gedrückt. Aber wenn schon solche platten Aussagen kommen, was will ich dann hier noch sagen?

Was haltet ihr von diesen Aussagen:

Goldkäufer helfen aktiv den Regenwald zu vernichten.
Durch Goldkäufe wird ein Außenhandelsdefizit erzeugt.
Goldkäufer wollen daher dem deutschen Staat und deutschen Volk und sogar dem Klima schaden.
Goldkäufer sind sowieso paranoide.
....

Ich möcht mich hier nicht streiten. Ich möchte hier nur einen Einblick geben, was dahinter steckt. Und ja: Es ist so, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen muss. Wenn jemand die eidestattliche Verischerung abgibt, dass bei Ihm kein Vermögen mehr zu holen ist und sogar der Gerichtsvollzieher bei ihm die Wohnung nach Vermögen und verwertbaren Gegenständen durchsucht, dem glaubt niemand, dass er ne viertel Million an Gold hatte. Wie denn auch? Denn irgendwo muss er gelogen haben! Und wenn ich Schulden habe, dann zahl ich die lieber als Gold zu horten und kräftig Zinsen zahlen zu müssen. Es ist völlig unlogisch. Darüber dürfte ein Betroffener nicht wirklich daran denken das überhaupt zu melden. Denn dann geht er für bis zu 3 Jahre in den Bau (Es ist ein Strafstatbestand die eidesstattliche Versicherung zu unrecht abzugeben) und seine Wohlverhaltensphase in der Verbraucherinsolvenz ist damit meines Wissens auch erledigt. Er wird also seine Schulden nicht durch eine Restschuldbefreiung weg bekommen.

Noch dazu möchte ich aber wieder betonen, dass es sich hier um ein Extrembeispiel handelt. Noch dazu um ein eindeutiges von mir sehr einseitiges Beispiel. Ich hab das Beispiel so gewählt, dass praktisch nichts für den Versicherungsnehmer spricht. In der Realität ist es ein reines Abwägungsproblem bei dem in aller aller Häufigkeit der Versicherungsnehmer den Vorteil hat. Daher sollte man aus dem Beispiel nun nicht Schlüsse auf die generelle Praxis ziehen.

Durchaus falsch ist z.B. das generelle Argument, dass Überschuldete keine Versicherung benötigen. Das aber nur am Rande. Zählt mal zusammen, was der Hausrat an Wiederbeschaffungswert hat. Darüber hinaus Hotelkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, Auslagerungskosten, ... Ich will das jetzt aber nicht wirklich diskutieren, denn das ist eine kontroverse Diskussion bei der man durchaus auch andere Standpunkte haben kann, welche ich auch nicht von der Hand zu weisen sind. Da kommt es dann aber auf die individuelle Lage an.

Fakt ist, um nochmal das platte Argument aufzugreifen, dass Versicherungen nie zahlen wollen, dass die reine Sachsparten Wohn und Hausrat über fast alle Gesellschaften defiziär arbeitet. Die Combined Ratio ist meist negativ. Es also schon rein nach der Mathematik nicht sein kann, dass hier eine Goldgrube durch Verweigerung der Leistung gibt.

LG
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Beitrag 30.09.2012, 09:39

sw_trade
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Das Wort “nie“ habe ich nicht verwendet. Bitte meinen Beitrag -richtig- lesen. Du hättest dir den letzten Beitrag sparen können wenn du den Satz rein objektiv gelesen hättest. Es gibt einen gewaltigen Unterschied “wollen sich doch alle vor Zahlungen drücken“ , “wollen sich immer vor Zahlungen drücken“ und “zahlen nie“. smilie_24

Aber das scheint ein verbreitetes Problem im Forum darzustellen. Es wird mehr in irgendwelche Sätze hineininterpretiert als tatsächlich gemeint ist, bzw. geschrieben steht. Und wenn dann noch Emotionen in Spiel kommen. Oh je..."Stille Post" ist dann ein Witz dagegen.
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Beitrag 30.09.2012, 10:37

Knipser
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Die Nein-Sager-Versicherungen

http://www.youtube.com/watch?v=MzfYLXPtUj4

In dem verlinkten Beitrag geht es zwar nicht um Einbruchdiebstahl,sondern ganz generell um das Gebahren von Versicherungen im Schadenfall.

Die gezeigten Beispiele decken sich weitestgehend mit eigenen Erfahrungen.Nach einem schweren Autounfall mit eindeutiger Fakten-und Beweislage (Dekra Unfallgutachten und polizeiliche Ermittlungen) mußte ich
ebenfalls durch mehrere Instanzen auf Schadenersatz klagen.
Allerdings benötigte ich "nur" knapp fünf Jahre um endlich von der gegnerischen Versicherung entschädigt zu werden.
Aus meinem Freundes-und Bekanntenkreis sind mir ebenfalls nicht wenige Fälle bekannt,in denen Versicherer eine Regulierung des Schadens erst einmal ablehnten.

Beitrag 30.09.2012, 11:22

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IrresDing
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Knipser hat geschrieben:Die Nein-Sager-Versicherungen

http://www.youtube.com/watch?v=MzfYLXPtUj4

In dem verlinkten Beitrag geht es zwar nicht um Einbruchdiebstahl,sondern ganz generell um das Gebahren von Versicherungen im Schadenfall.

Die gezeigten Beispiele decken sich weitestgehend mit eigenen Erfahrungen.Nach einem schweren Autounfall mit eindeutiger Fakten-und Beweislage (Dekra Unfallgutachten und polizeiliche Ermittlungen) mußte ich
ebenfalls durch mehrere Instanzen auf Schadenersatz klagen.
Allerdings benötigte ich "nur" knapp fünf Jahre um endlich von der gegnerischen Versicherung entschädigt zu werden.
Aus meinem Freundes-und Bekanntenkreis sind mir ebenfalls nicht wenige Fälle bekannt,in denen Versicherer eine Regulierung des Schadens erst einmal ablehnten.
Was wollen wir nun? Über Deckungsfragen oder Haftungsfragen diskutieren? Von mir aus können wir uns gern auch in einem anderen Thread über "Verbrauchermagazine" und "Investigativjournalismus" a la plusminus, Panorama oder Monitor unterhalten... Da hätte ich genug drüber zu sagen. Insbesondere über die Rolle der Verbraucher"schützer" und deren zweifelhaften Anlagetipps.

Haftungsfragen haben in keinster Weise etwas mit den Sachversicherungen zu tun. Die Haftungsfrage ist nur für Haftpflichtversicherungen relevant. Also für Private-, KFZ-, Gewerbe-, D&O-, uns sonstige Haftpflicht.

Hier kann weder ich noch jemand anderes etwas dafür, wenn a) der Gegner eben dann doch etwas anderes behauptet oder b) öffentlich vereidigte und bestellte Gutachter sich nicht einig werden. Ggf. sollte dann hier etwas im Haftungsrecht geändert werden. Das muss aber die Politik. Noch dazu bezweifel ich, dass bei Breitensparten, wie die KFZ, die angebliche Verzögerungstaktik erfolgreich ist. Auch behaupte ich mal frech, dass wenn zwei sich streiten immer nur von sich zu behaupten, dass man Recht hat, nicht wirklich glaubwürdig ist.

Ich bin mal einem hinten drauf gefahren. Dieser wollte plötzlich nach links in eine Einfahrt abbiegen. Über die durchgezogene Mittellinie. Als ich die Polizei rief und dieser sagte, dass ich zwar sicherlich die Hauptschuld habe, der Fahrer vor mir aber mindestens rund 1/4-1/3 der Schuld auch hat, ist dieser quasi ausgetickt. Da gibts aber eine entsprechende Rechtslage. Habe ich auch so durchgesetzt. Was denkt ihr, was der nun über mich erzählt? Scheiß Versicherungen, haben mir gekürzt, blablabla. Denkt ihr, der erzählt, dass er einfach mal über eine durchgezogene Linie wollte und ich nicht damit rechnen musste, dass er plötzlich stark abbremst? Glaube ich nicht.

Bei der Sachversicherung gibt es dieses Problem nicht. Erstens gibts keine Haftungsfrage zu klären (nur wenn ich Regress gegen einen Dritten einleite (was dem VN egal sein kann) oder bei Ur-Altverträgen mit dem Einwand grober Fahrlässigkeit). Zweitens lässt sich das Problem bei verschiedenen Gutachterergebnissen durch ein selbstständiges Gutachterverfahren klären. Auch sind Klärungen außergerichtlich bei Streitfragen über den Ombudsmann problemlos, kostenlos und schnell möglich.

Es wird wirklich etwas platt. Daher bin ich jetzt einfach raus aus dem Thread. Wer noch etwas will, der kann mich ja per PN anschreiben.
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Beitrag 30.09.2012, 12:06

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IrresDing hat geschrieben:Fakt ist, um nochmal das platte Argument aufzugreifen, dass Versicherungen nie zahlen wollen
Wollen sie auch nicht, aber ab und zu müssen sie halt. Die Branche hat sich ihren schlechten Ruf aber selbst hart erarbeitet.

Ich hatte sogar Stress und überbordende Bürokratie bei der Auszahlung von zwei kapitalbildenden Lebensversicherungen, wo die Rechtslage mehr als klar ist und es für die Versicherungsgesellschaft überhaupt keinen Verhandlungsspielraum gibt. Der Auszahlungstermin steht im Vertrag und die Mindestzahlung (garantierte Ablaufleistung) auch. Und es ist in diesem Fall auch noch mein Geld.

Der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist denkbar einfach. Nur eine Unterschrift und die buchen jahrzehntelang völlig unkompliziert und pünktlich von Deinem Konto ab. Wenn es dann aber zum Ablauf des Vertrages ans Auszahlen gehen soll, versuchen sie mit allen Mitteln nach Wegen und Möglichkeiten, um eben genau das zu verhindern.

Zuerst wollte man mir per Callcenter-Anrufen zwangsweise einen Versicherungsvertreter vorbeischicken, "das sei so üblich", der müsse/wolle mich beraten, was ich mit dem vielen Geld so machen wolle/solle. Ich habe das mehrfach (3x) mit Nachdruck ablehnen müssen (zum Schluss wörtlich: "WELCHEN TEIL VON NEIN HABEN SIE NICHT VERSTANDEN!?"). Dann kamen Briefe mit mehrseitigen Fragebögen, die ich auszufüllen hätte. Das waren aber alles Daten, die die Versicherungsgesellschaft ohnehin von mir hatte, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Bankverbindung usw. Dann wurde versucht, mir mittels Fragebögen andere (konzerninterne) Geldanlagen für meine Auszahlungssumme unterzuschieben, da war so ziemlich alles mit dabei, vom Festgeld über Immobilienfonds bis hin zur Einmaleinzahlung in eine neue LV-Police. Das Kreuzchen für "ich will eine Überweisung auf mein Konto" musste man wirklich suchen. Und ganz zum Schluss, wo ich dachte, das wars jetzt endlich, haben sie noch die Original-Versicherungspolice bei mir angefordert, die musste ich erst suchen, das hätten die auch gleich zu Anfang sagen können, daß ich die auch noch im Original einschicken muss.

Bei einer Beitragsrendite von 2,16 und 2,18 % wäre es besser gewesen, ich hätte mein Geld in bar unter die Matratze oder ins Bankschliessfach gelegt, anstatt es solchen Leuten anzuvertrauen. Kommt auch nicht wieder vor.

Beitrag 30.09.2012, 17:31

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Silberhamster
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Die häufingsten Fälle von Ablehnung einer Versicherung sind die aus den Sparten UNFALL, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung, wenn der Vertrag keine 3 Jahre bestanden hat. Hier wir oft von den Versicherungsnehmern getrickst, unvollständige und unrichtige Angaben und dann ... der böse Versicherer.
Im Sachbereich gibt es relativ klare Rechtsprechung und ist der Versicherungsnehmer behauptungs,- und beweispflchtig für die Ursache und Höhe des Schadens. Was der Versicherung als Beweis genügt und was dem Gericht ist eine Entscheidung des EINZELFALLS und kann nicht generell gesagt werden. Meine Meinung: Ein Safe mit über 1000 kg, kernbohrsicher und sprengsicher, dann braucht man keine Versicherung ( der kostet zwar 3.000 bis 5.000 €, aber Prämien in 10 Jahren kaum weniger ) Nein, ich bekomme keine Provision von solchen Firmen, es gibt aber auch nur wenige die das bieten ( Euronorm 4 anstelle der alten vds-Klassen)
Da es 120 oder mehr Lebensversicherer in Deutschand gibt, die ausländischen nicht mitgezählt, kann so etwas schon passieren, Mich würde ( bitte nur per PN aus Datenschutzgründen) interessieren, welche Versicherung das war.
Ein Bekannter hatte auch vor einiger Zeit ein Problem bei einer Summe von knapp 12.000,00 €, ein Brief an die Versicherung eingeschrieben mit der Originalpolice und dem freundlichen Hinweis, bei Zahlungsverzögerung das Gericht zu bemühen, den Vorstand zu informieren oder auch die Aufsichtsbehörde und flugs war das Geld termingerecht da.In denALB steht genau, was der Versicherungsnehmer, der eine Police erlebt, zu tun hat,
Der HAT AUCH EINE WIEDERANLAGE abgelehnt und dann 2/3 in EM angelegt, Rest Urlaub.
Grüße Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

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