Goldverkauf und Abgeltungssteuer
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- 10 Unzen Mitglied
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wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Wie läuft das bei der Steuererklärung ab?
Über viele hilfreiche Beiträge würde ich mich freuen.
Viele Grüsse und schöne Restpfingsten
- IrresDing
- 1 kg Barren Mitglied
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- Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Nein, Abgeltungssteuer fällt unabhängig von der Haltedauer gar keine an.wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Bei unter einem Jahr Haltedauer fällt Steuer für private Veräußerungsgeschäfte an. Freigrenze 600€ (1200€ zusammenveranlagt)
Bleibst Du unter der Freigrenze, bzw. verkaufst Du Dein Gold nachdem die Haltefrist von einem Jahr (soll praktisch "Spekulation" besteuert werden), musst Du gar nichts angeben.
Und wohlgemerkt! Die Freigrenze bezieht sich auf "Gewinn", nicht auf "Umsatz".
ist diese "Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" denn was "anderes" (ich meine damit nur ihre Berechnung) als die Einkommensssteuer?mamü hat geschrieben:Nein, Abgeltungssteuer fällt unabhängig von der Haltedauer gar keine an.wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Bei unter einem Jahr Haltedauer fällt Steuer für private Veräußerungsgeschäfte an. Freigrenze 600€ (1200€ zusammenveranlagt)
Wieviel Prozent sind es denn oder genauso "progressiv" wie diese?
Sehr "schön": ich etwa hatte 2011 Absicht in Gold länger als ein Jahr investiert zu bleiben -nicht ganz Spekulation, denn es gibt ein Modell des "Goldsparens" bei einer bestimmten Sparkasse -ich nahm das gerade wegen der (angeblich) unbegrenzten EINLAGESICHERUNG von solchen (Sparkassen), mit Anspruch auf Leiferung (aber das mit Kosten verbunden), aber man kann da vernünftigerweise auch Stopp-Losses setzen und dann fiel ich halt (rechtzeitig, aber vor einer Jahresfrist) raus
Ja, ich habe das befürchtet: ich bin zum Steuerhintezieher geworden... Und das gerade jetzt zu einer Zeit, wo ich einen Anwalt... gegen eine anderen (Wirtschafts)Anwalt brauche...der mir in einer anderen Geldangeelgenheit helfen sollte, aber am Ende nur gross kassieren wird
Nein. Es ist ("umgangssprachlich") ein Einkommen, muss bei der Einkommensteuer angegeben werden und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.Darius hat geschrieben:...
ist diese "Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" denn was "anderes" (ich meine damit nur ihre Berechnung) als die Einkommensssteuer?
...
Es ist nur eine andere Einkommensart. Du mußt ja verschiedene Einkommensarten in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. Z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und dann kommt eben noch Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften hinzu.
lifesgood
Edit: Ups, Ladon war schneller
Nur bei physischem Gold sind nach einer Haltedauer von einem Jahr die Veräußerungsgewinne steuerfrei.Modell des "Goldsparens" bei einer bestimmten Sparkasse -ich nahm das gerade wegen der (angeblich) unbegrenzten EINLAGESICHERUNG von solchen (Sparkassen), mit Anspruch auf Leiferung
Bei Forderungen zur Auslieferung von Gold ist dies letztendlich noch nicht geklärt.
http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm