Goldverkauf und Abgeltungssteuer

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 20.05.2013, 12:48

Goldjunge99
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 250
Registriert: 26.02.2011, 13:08
Hallo zusammen,

wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Wie läuft das bei der Steuererklärung ab?
Über viele hilfreiche Beiträge würde ich mich freuen.
Viele Grüsse und schöne Restpfingsten ;-)

Beitrag 20.05.2013, 13:19

Benutzeravatar
IrresDing
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1349
Registriert: 12.02.2012, 01:12
Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Wenn es steuerfrei ist, brauchst du es bei der Steuererklärung auch nicht angeben.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 20.05.2013, 15:04

Benutzeravatar
mamü
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 420
Registriert: 03.10.2011, 12:28
wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Nein, Abgeltungssteuer fällt unabhängig von der Haltedauer gar keine an.

Bei unter einem Jahr Haltedauer fällt Steuer für private Veräußerungsgeschäfte an. Freigrenze 600€ (1200€ zusammenveranlagt)

Beitrag 21.05.2013, 05:56

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Nochmal in aller Deutlichkeit:

Bleibst Du unter der Freigrenze, bzw. verkaufst Du Dein Gold nachdem die Haltefrist von einem Jahr (soll praktisch "Spekulation" besteuert werden), musst Du gar nichts angeben.
Und wohlgemerkt! Die Freigrenze bezieht sich auf "Gewinn", nicht auf "Umsatz".
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 22.05.2013, 01:39

Darius
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 07.05.2013, 16:47
mamü hat geschrieben:
wenn ich Goldmünzen oder Barren verkaufe, die länger als ein Jahr in meinem Besitz waren, sind diese doch Abgaben bzw. Abgeltungssteuerfrei, richtig?
Nein, Abgeltungssteuer fällt unabhängig von der Haltedauer gar keine an.

Bei unter einem Jahr Haltedauer fällt Steuer für private Veräußerungsgeschäfte an. Freigrenze 600€ (1200€ zusammenveranlagt)
ist diese "Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" denn was "anderes" (ich meine damit nur ihre Berechnung) als die Einkommensssteuer?
Wieviel Prozent sind es denn oder genauso "progressiv" wie diese?
Sehr "schön": ich etwa hatte 2011 Absicht in Gold länger als ein Jahr investiert zu bleiben -nicht ganz Spekulation, denn es gibt ein Modell des "Goldsparens" bei einer bestimmten Sparkasse -ich nahm das gerade wegen der (angeblich) unbegrenzten EINLAGESICHERUNG von solchen (Sparkassen), mit Anspruch auf Leiferung (aber das mit Kosten verbunden), aber man kann da vernünftigerweise auch Stopp-Losses setzen und dann fiel ich halt (rechtzeitig, aber vor einer Jahresfrist) raus
Ja, ich habe das befürchtet: ich bin zum Steuerhintezieher geworden... Und das gerade jetzt zu einer Zeit, wo ich einen Anwalt... gegen eine anderen (Wirtschafts)Anwalt brauche...der mir in einer anderen Geldangeelgenheit helfen sollte, aber am Ende nur gross kassieren wird

Beitrag 22.05.2013, 05:27

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Darius hat geschrieben:...
ist diese "Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" denn was "anderes" (ich meine damit nur ihre Berechnung) als die Einkommensssteuer?
...
Nein. Es ist ("umgangssprachlich") ein Einkommen, muss bei der Einkommensteuer angegeben werden und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 22.05.2013, 05:30

lifesgood
... nein, es ist nichts Anderes, es fließt mit in Deine Einkommenssteuererklärung ein und wird dann so versteuert.

Es ist nur eine andere Einkommensart. Du mußt ja verschiedene Einkommensarten in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. Z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und dann kommt eben noch Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften hinzu.

lifesgood

Edit: Ups, Ladon war schneller smilie_01

Beitrag 22.05.2013, 07:09

Benutzeravatar
mamü
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 420
Registriert: 03.10.2011, 12:28
Modell des "Goldsparens" bei einer bestimmten Sparkasse -ich nahm das gerade wegen der (angeblich) unbegrenzten EINLAGESICHERUNG von solchen (Sparkassen), mit Anspruch auf Leiferung
Nur bei physischem Gold sind nach einer Haltedauer von einem Jahr die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Bei Forderungen zur Auslieferung von Gold ist dies letztendlich noch nicht geklärt.

http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm

Antworten