Goldene Regeln für den Goldkauf
Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team
(1) Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 haben in den in Absatz 2 genannten Fällen die nachfolgenden allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
1.
die Identifizierung des Vertragspartners nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 und 4,
2.
die Einholung von Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben,
3.
die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und, soweit dies der Fall ist, dessen Identifizierung nach Maßgabe des § 4 Abs. 5; dies schließt in Fällen, in denen der Vertragspartner keine natürliche Person ist, die Pflicht mit ein, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen,
4.
die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der in ihrem Verlauf durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen über den Vertragspartner und gegebenenfalls über den wirtschaftlich Berechtigten, deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und soweit erforderlich mit den vorhandenen Informationen über die Herkunft ihrer Vermögenswerte übereinstimmen; die Verpflichteten haben im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen in angemessenem zeitlichen Abstand aktualisiert werden.
(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:
1.
im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
2.
im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht. Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr ausmacht,
3.
im Falle des Vorliegens von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit- Terrorismusfinanzierung stehen, ungeachtet etwaiger in diesem Gesetz genannter Ausnahmeregelungen, Befreiungen und Schwellenbeträge,
4.
im Falle von Zweifeln, ob die auf Grund von Bestimmungen dieses Gesetzes erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind.
Zitat Geldwäschegesetz §3
Zur Beachtung: Absatz 2 Satz2 zum Ende und Satz4.
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- 1 Unze Mitglied
- Beiträge: 11
- Registriert: 01.05.2013, 19:29
Besten Dank. Bevor ich mich da einlese, warte ich erst einmal auf die konkreten
Adressen der Händler, die das ohne Perso / Ankaufsbelegen machen, die Klecks uns hier sicher gleich beibringen wird
Und ich meine auch nicht, dass Klecks vielleicht irgendeinen Händler hat, bei dem er allerbestens
bekannt ist - und damit nun weit entfernt von anonym
Da Du schon groß bist...
Konkretes Beispiel:
Bei jeder Münzmesse in Berlin habe Icke schon beide Varianten anonym über den Tisch erledigt
Letzmalig gestern bei der WMF
Auf Forderung schreibt Dir jeder Händler sogar eine Quittung.
Vom Händler sind die Daten drauf...Icke koofe trotzdem anonym,da
nur das Material aufgeführt ist.
Ja Tafelgeschäfte sind das auch.
Diesen Satz schau Dir nochmal in Ruhe an:
"Genau in der Feststellung, dass MÜNZEN aus Edelmetall NICHT zu den gesetzlichen" usw.
Dann gehe in Dich--es ist einfach Blödsinn,was Du schreibst.
Beschäftige Dich mal mit der Thematik was Geld überhaupt ist.
Hier im Forum gibt es viele Erklärungen dazu.
Diskussion bringt dann einen Erfolg,wenn das tägliche Leben nicht mit Axiomen
belastet ist(siehe Dein Satz).
Ab morgen lasse Icke mir auf Euer "anonymes Tafelgeschäft"ein,mal sehen,
was da die Partner dazu sagen werden.
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
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- 1 Unze Mitglied
- Beiträge: 11
- Registriert: 01.05.2013, 19:29
Wenn ich so lese, was du da und vor allem wie du schreibst, denke ich einfach, dass du - wenn denn deine Berufsangabe im Profil stimmt - deinen Beruf verfehlt hast und dich eine gewisse
persönliche Unzufriedenheit quält, nicht das beruflich machen zu dürfen, was du gerne möchtest, verbunden mit einer ungesunden Form der Selbstüberschätzung. Anders kann ich mir solche Postings
nicht erklären. Aber sei es drum.
Darum beende ich die Unterhaltung mit dir hier und hoffe, dir und deinem Ego eine Freude zu machen,
wenn ich schreibe, dass du zweifellos der Größte hier bist. Nein, der Allergrößte.
Du bist so eloquent, dass ich mich verneige, nein ehrfürchtig in den Staub falle.
Du bist vermutlich im Goldgeschäft eine ganz große Nummer - ich bitte um Entschuldigung
für die Majestätsbeleidigung. Und juristisch bist du auch ein ganz Großer.
Ohne Zweifel kannst du es noch weit bringen im Leben ...
Dabei wünsche ich dir viel Erfolg!
habe Titan mal kennengelernt, bei einem netten Forumstreffen in München. Der ist genauso verschroben wie Du oder ich. Er ist es vielleicht ein bisschen mehr in seinem manchmal kryptisch-oberlehrerhaften Mitteilungsbedürfnis, während ich in dem Glauben, dass mich der Rotwein mit seinen Ingredenzien vor allen Krankheiten dieser Welt bewahren wird, verschroben bin. Und Du ?
Keep cool, die Welt ist ein Zoo und somit bunt. Davon bekommst Du weder Ausschlag noch Steuererleichterungen.
Und zu Eurer Diskussion: Das eine sind Gesetzestexte (die fortlaufend zu unseren Ungunsten bzw. Ungunsten der Bevölkerung geändert werden). Das andere sind Möglichkeiten, und die gibt es sehr wohl. Jedoch kaum bei meiner / Deiner Hausbank, proaurum, degussa etc.
Gruß
Tom
Ach jetzt sind wir schon bei Ankaufbelegen? Gestern waren es noch immer und unvermeidbar und allen Umständen geht gar nicht anders machen alle so zwingend sämtliche Perso-Daten festhalten. Sieht für mich irgendwie nach geordneten Rückzug aus...
Mit einem Ankaufbeleg hätte ich nicht mal ein Problem. Da interessiert es nämlich keine Sau, wenn ich als Namen "Hans Wurst" angebe. Aber bisher war noch nicht mal das nötig.
Mal ganz ehrlich: was sollte das auch bringen? Wir reden hier schließlich nicht über irgendwelche exotischen Sammlerstücke sondern über Massenware, die an jeder Ecke zu bekommen ist. Wenn ein Händler an einem Tag 15 Unzen ankauft und da sind zwei geklaute dabei, wie willst du das herausfinden? Da müsste der Bestohlene nicht nur wissen wer ihn beklaut hat sondern auch noch, an welchen Händler der die Münzen vertickt hat. Und selbst wenn er das wüsste, nützt ihm das gar nichts, so lange er es nicht beweisen kann.
Um auf deine Frage zurück zu kommen: Erstens habe ich keine Lust, durch die Nennung der Händler klare Hniweise auf meine Heimatregion zu geben (Stichwort Anonymität ) und zweitens habe ich keine Lust, diesen Händlern unnötig Stress zu machen. Du hast ja gestern deutlich angedroht, dass du die genannten Händler sofort per Mail und/oder telefonisch ins Kreuzverhör nehmen würdest weil sie so unverschämt sind, deine zwingenden Vorgaben zur Identitätsfeststellung zu missachten.
Trotzdem zwei Beispiele: Münzbörsen hat Titan schon genannt und Exchange ist ein bundesweiter Händler, bei dem ich auch schon verkauft habe. Ich war zwar noch nicht in allen Fillialen aber in den dreien, in denen ich war, hat sich niemand auch nur ansatzweise für meine Personalien interessiert.
Was denn? Bei deinen unglaublich ausgeprägten juristischem Scharfsinn musst du den Text doch nur überfliegen um ihn in seiner vollen Tiefe und Breite zu begreifenkleinerPrinz0007 hat geschrieben:@Puffi
Besten Dank. Bevor ich mich da einlese, warte ich erst einmal auf die konkreten
Adressen der Händler, die das ohne Perso / Ankaufsbelegen machen, die Klecks uns hier sicher gleich beibringen wird
Schließlich erkennst du doch auch noch in den simpelsten Urteilen eine ungeahnte Brisanz - die außer dir sonst keiner rauslesen kann.
Um dir dieses "hochbrisante" Urteil mal auszudeutschen: Es besagt lediglich, dass Anlagemünzen nicht zwingen im Umlauf gehalten werden müssen und sich damit niemand auf eine Annahmepflicht berufen kann, die einen Eigentumserwerb im guten Glauben begründen würde.
1.) Damit geht aus keinem Wort hervor, dass Anlagemünzen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Eine solche Behauptung würde auch dem Wesen des Münzgesetzes widersprechen, dem zufolge nur und ausschließlich solche EM-Münzen als Anlagemittel gelten, die in ihrem Ursprungsland gültiges Zahlungsmittel sind oder waren.
2.) Aus diesem Urteil lässt sich keine wie auch immer geartete Verpflichtung zum Erwerbsnachweis ableiten. Es stellt EM-Münzen im Falle eines Diebstahls lediglich anderen Wertgütern gleich. Anders gesagt: Wenn du einen Krüger kaufst und der Bestohlene kann sein Eigentum an dieser Münze nachweisen(!) dann musst du sie ihm herausgeben. Nicht anders als ein geklautes iPad, einen Kerzenleuchter oder einen Apfel. Der Teufel steckt im Detail: Während der Eigentumsnachweis beim iPad ganz simpel über Originalrechnung und Seriennr. und beim silbernen Leuchter ggf. noch über Versicherungsfotos möglich ist, wird das bei einem Krüger (insbesondere bei Massenjahrgängen) in etwa genauso schwierig wie beim Apfel.
Was sagt dieses "hochbrisante" Urteil jetzt über den Goldankauf? Nichts. Ein Ankaufbeleg bleibt nach wie vor wertlos und daher überflüssig.
- Trebbler
- 10 Unzen Mitglied
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Die einzge Frage die ich beantworten musste war jedesmal: "bar, Scheck oder überweisen?"
Dann bekam ich nen "Ankaufsbeleg" der aber bestimmt nur für deren Buchhaltung gedacht war.
Unterschrieben war der nur vom Aufkäufer.
Beim Kauf gehen rechtlich in Ordnung auch einige Dinge mehr an die mancher nicht denkt um nicht mit Schwarzgeldgeschichten in Zusammenhang gebracht zu werden und trotzdem nur einmal zum Händler fahren zu müssen.
Auf der anderen Seite hab ich mal nen Mercedes beim Werksvertreter bar gekauft. Dort war die Bürokratie dann so hoch, dass ich das nächste mal bestimmt mit einen bankgedeckten Scheck bezahle.
Ich frag mich halt...Warum wird dem Bürger erstmal Betrug vorgeworfen? Ich muss beweisen, dass ich mein sauer verdientes Geld ordentlich verdient habe....verkehrte Welt
- Tubenhannes
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 09.11.2010, 10:15
- Wohnort: Oberbayern
Ohne Perso ging da leider nichts. Liegt dann wohl an meiner Verbrecherfresse.
- Goldhamster79
- Gold-Guru
- Beiträge: 4082
- Registriert: 21.01.2011, 20:42
- Wohnort: EUdSSR
Sag Bescheid beim nächsten Mal, ich erkenne dich auch ohne PersoTubenhannes hat geschrieben:Habe auch schon mal hier im Raum Nürnberg, Erding und München was verkauft.
Ohne Perso ging da leider nichts. Liegt dann wohl an meiner Verbrecherfresse.
Beste Grüße
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
- goldjunge01
- 1 kg Barren Mitglied
- Beiträge: 1554
- Registriert: 10.07.2011, 20:12
Das stimmt so nicht ganz.Klecks hat geschrieben: Das Geldwäschegesetz („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten") verpflichtet den Händler erst ab einem Warenwert von 15.000,- Euro zur Feststellung der Personalien. Alles was darunter liegt kann frei und anonym sowohl an- als auch verkauft werden. ...
Wenn ein 'Anfangsverdacht' vorliegt, darf der Händler beim angebahnten 'anonymen Tafelgeschäft' auch schon bei kleineren Summen - sprich unter 15.000 Euro - die Ausweispapiere verlangen.
Z.B.: Ein 'offensichtlich Drogenabhängiger' möchte bei proA für vlt. 3000 Euro Gold kaufen und/oder die Scheine weisen rote Farbe auf, dann werden bestimmt die Papiere verlangt!
Oder: Ein Kunde kommt zum x.mal am gleichen Tag um einmzukaufen. Immer unter 15k. Da werden auch die Papiere fällig.
Bei einem Verkauf müssen 'offiziell' immer die Papiere vorgelegt werden.
So ist es mir bei proA bestätigt worden.
Das sieht das og Gesetz klar so vor.
(Mag sein, dass es in der Praxis lockerer gehandhabt wird, zB Münzmessen, aber das Gesetz bleibt)
noch die Frau dazu. Das betrifft den Preis, nur auf die Papiere hat er kein Anrecht, sonst dürfte er sie
von jedem verlangen, auch ohne ein Geschäft zu tätigen. Bei jedem Gesetz ist immer seine Anwendung
entscheidend. Sollte nicht die Kontrolle der Geldwäsche im Vordergrund stehen, sonder eher eine
Marktmanipulation oder die Überwachung der individuellen Freiheitsrechte aller Bürger, so würde die
Befolgung dieser Gesetze zu Unterdrückung der Bevölkerung beitragen und die Ausübung dieser
Gewalt selbst unter Strafe stehen. Das haben sich viele schon so gewünscht, dass man mit Gesetzen
sich die Hände in Unschuld waschen kann. Und ein -Hoch- auf alle Mitläufer!
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, § 3, Abs. (2), Satz 3.:goldjunge01 hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz.Klecks hat geschrieben: Das Geldwäschegesetz („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten") verpflichtet den Händler erst ab einem Warenwert von 15.000,- Euro zur Feststellung der Personalien. Alles was darunter liegt kann frei und anonym sowohl an- als auch verkauft werden. ...
Wenn ein 'Anfangsverdacht' vorliegt, darf der Händler beim angebahnten 'anonymen Tafelgeschäft' auch schon bei kleineren Summen - sprich unter 15.000 Euro - die Ausweispapiere verlangen.
Z.B.: Ein 'offensichtlich Drogenabhängiger' möchte bei proA für vlt. 3000 Euro Gold kaufen und/oder die Scheine weisen rote Farbe auf, dann werden bestimmt die Papiere verlangt!
im Falle des Vorliegens von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit- Terrorismusfinanzierung stehen...
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, § 3, Abs. (2), Satz 2goldjunge01 hat geschrieben: Oder: Ein Kunde kommt zum x.mal am gleichen Tag um einmzukaufen. Immer unter 15k. Da werden auch die Papiere fällig.
.:
im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht.
Im Klartext: wenn du 5x hintereinander mit 14.900 € ankommst wird das wie eine einzige Transaktion behandelt. Machen Banken übrigens auch nicht anders.
Psst.. Die haben dich angelogen!goldjunge01 hat geschrieben: Bei einem Verkauf müssen 'offiziell' immer die Papiere vorgelegt werden.
So ist es mir bei proA bestätigt worden.
Das sieht das og Gesetz klar so vor.
Im Ernst: Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen An- und Verkauf.
Ließ dir den von Puffi zitierten Gesetzestext mal durch: Da ist von Vermögenswerten und Transaktionen die Rede und von Geschäftsbeziehungen. Wer von den Beteiligten die Ware stellt und wer das Geld zahlt (oder ob überhaupt Bares fließt oder nur Wert gegen Wert getauscht wird), ist dem Gesetz völlig Schnuppe. Die 15k-Grenze gilt in beide Richtungen. Wenn also ein Mitarbeiter von proA behauptet hat, die Perso-Vorlage beim Ankauf wäre immer gesetzliche Pflicht, dann hat er gelogen.
- eisendieter
- 500 g Barren Mitglied
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E PLURIBUS UNUM
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- 1 kg Barren Mitglied
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- Registriert: 03.06.2011, 13:48
Nö, liegt an der Differenz zwischen der theoretischen Diskussion hier und der realen Welt draussen, einmal Tante Gockel bemühen und eingeben "Edelmetallverkauf Personalausweis" und schwupps, nur mal die ersten EinträgeTubenhannes hat geschrieben:Habe auch schon mal hier im Raum Nürnberg, Erding und München was verkauft.
Ohne Perso ging da leider nichts. Liegt dann wohl an meiner Verbrecherfresse.
http://www.edelmetall-handel.de/zahlung/
http://www.degussa-goldhandel.de/de/faq.aspxBarzahlung
Barzahlung bei Selbstabholung bei uns in Rheinstetten ist selbstverständlich kostenfrei möglich.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis zur Identitätsfeststellung und -dokumentation mit.
https://www.sskm.de/forms/privatkunden/ ... _faq.jsp#2Eine Legitimationsprüfung ist zwingend erforderlich, bitte bringen Sie deshalb Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original mit.
http://www.holewa.com/de/Ankauf.html3. Was muss ich beim Kauf/Verkauf von Edelmetallen bei der Stadtsparkasse München beachten?
Beim Kauf/Verkauf von Edelmetallen, insbesondere bei Bargeschäften, sollten Sie Ihren Personalausweis mit sich führen, da nach den Vorschriften für die EU-Finanzsanktionen eine Legitimationspflicht besteht.
! Bitte beachten Sie zudem, dass bei Verkäufen an uns - unabhängig Ihrer Verkaufssumme - ein gültiger Personalausweis erforderlich ist.
Danke für Deine Hinweise,das ist halt so die Praxis.smilelover hat geschrieben:http://www.edelmetall-handel.de/zahlung/
Barzahlung
Barzahlung bei Selbstabholung bei uns in Rheinstetten ist selbstverständlich kostenfrei möglich.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis zur Identitätsfeststellung und -dokumentation mit.
Aaaaber hat NIX mit TAFELGESCHÄFT zu tun,sondern mit Bestellungen per Internet und
mit BAR-Zahlung bei Abholung.
Konkret bei Deiner Linkadresse steht folgendes:
Anonymer Edelmetallkauf bei der ESG in Rheinstetten
Möchten Sie Ihre Edelmetalle anonym per Tafelgeschäft gegen Bargeld erwerben,
so brauchen Sie vorab keine Online-Shop-Bestellung abzugeben.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Termin für Ihren Besuch in Rheinstetten
(Nähe Messe-Karlsruhe).
Es gelten die aktuellen, kursabhängigen Produktpreise und Verfügbarkeiten zum Zeitpunkt der Geschäftsabwicklung im Hause der ESG.
Voraussetzung: Volljährigkeit
Barzahlung, max. 14.999,99 EUR
Preise und Verfügbarkeiten zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses
Die anderen AGB habe Ich keine Lust durchzuforsten,sehen aber so ähnlich aus.
Bei Banken gibt es aber eher selten Tafelgeschäfte,die AGB sind da sehr einseitig....
Das ist aber schon ein anderes Thema.
Solchen Händler meide Ich mit Konsequenz:
http://www.holewa.com/de/Ankauf.html
Das ist sein gutes Recht,die AGB so zu formulieren,er verweigert damit ein Tafelgeschäft
T.
Fazit: Ein Tafelgeschäft ist und bleibt nach bisheriger Gesetzeslage in D. anonym.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
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- 1 kg Barren Mitglied
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Alle verlinkten Händler wollen auch für den Einkauf den Personalausweis sehen.
Degussa Stuttgart und die Baden-Württembergische Bank kopieren den auch noch, dazu gibt's einen Auszahlungsbeleg mit genauer Uhrzeit und den Hinweis in den Räumen "Diese Räume werden kameraüberwacht".
Es ist das gute Recht der Händler, die AGB's so zu formulieren, es ist auch das gute Recht der willigen Käufer, solche Geschäfte zu meiden.
Im Großraum Stuttgart wird man dann aber gewerblichen Händlern und Banken keine Gelegenheit finden, etwas anonym zu kaufen oder zu verkaufen.
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- 10 Unzen Mitglied
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War das letzte mal Anfang Dezember dort.
Was die LBBW angeht, dort wurde ein Ausweis verlangt, und ich ging wieder.
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- 1 kg Barren Mitglied
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koepywolle hat geschrieben:Habe schon sehr oft bei der Degussa Stuttgart eingekauft, aber noch nie einen Ausweis benötigt.
War das letzte mal Anfang Dezember dort.
Was die LBBW angeht, dort wurde ein Ausweis verlangt, und ich ging wieder.
Grübel, beim Azubi?
Als ich oben die Personalausweisbestimmung von Degussa verlinkt habe, habe ich kurz gestutzt, denn eigentlich steht das dort nur beim VERKAUF.
Na ja, ich war nur mit beim Kaufen dabei, hätte man damals nachhaken müssen.