ebay-schnäppchen oder betrug?

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Beitrag 03.05.2012, 17:07

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K
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Mädel hat geschrieben: Das wäre sonst doch ein bißchen zu einfach.
Dein Wort in Ebay-Käufers Ohren.

Bei gewerblichen Anbietern gibt es ja eine Klausel namens Fernabsatzgeschäft

Aber nichts desto trotz, so 'n Ding nie über Ebay kaufen.

Beitrag 03.05.2012, 21:17

Klecks
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@ K:

Auch bei einem Privatverkauf ist der Gewährleistungsausschluß u.U. nichtig:

BGB § 434 Sachmängelhaftung

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Falls die angebotene Kette tatsächlich falsch ist, kommt ist nicht einmal ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, der Käufer kann also jederzeit den Kauf rückgängig machen. Das ergibt sich aus § 134 BGB in Verbindung mit § 7 Gesetz über den Feingehalt (FeingehG)

BGB § 134 Gesetzliches Verbot (Abschlussverbot)

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

§ 7 FeingehG

Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware.
Ist deren Stempelung im Inland erfolgt, so haftet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Geschäfts, für welches die Stempelung erfolgt ist.

§ 8 [Mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllte Gold- und Silberwaren] FeingehG

(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.

§ 9 FeingehG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


1. Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Angabe versieht;
2. Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfen, mit einer anderen, als nach diesem Gesetz zulässigen Feingehaltsangabe versieht; (Anmerkung: z.B. Karat anstelle von Tausendstel)
3. Gold- oder silberähnliche Waren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenem Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetz als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaren nicht zulässig ist;
4. Waren feilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind.

.

Beitrag 03.05.2012, 21:47

Mädel
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Eben.

Sowas kann echt Probleme geben:

http://www.ebay.de/itm/Gold-kette-750-1 ... 500wt_1202

Das darf überhaupt nicht in Umlauf gebracht werden.

Dieses gepunktete Zeugs ist übrigens typisch für Autobahngold-Ketten der alten Schule.

Beitrag 04.05.2012, 09:27

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Nixgefunden
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Nun ja,

man kann es darauf ankommen lassen und die Kette ersteigern.

Allerdings ist die Beschreibung bei Ebay so "eindeutig " schwammig formuliert, dass man als Käufer eher wenig Chancen vor Gericht hat wenn es sich als reine Vergoldung herausstellt.

Gruß vom Nixgefunden
Dives qui sapiens est!

Beitrag 04.05.2012, 11:34

Klecks
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Nixgefunden hat geschrieben:Nun ja,

man kann es darauf ankommen lassen und die Kette ersteigern.

Allerdings ist die Beschreibung bei Ebay so "eindeutig " schwammig formuliert, dass man als Käufer eher wenig Chancen vor Gericht hat wenn es sich als reine Vergoldung herausstellt.

Gruß vom Nixgefunden
Das glaube ich weniger. Die Aussage "keine Ahnung, ob echt" hilft dem Verkäufer nicht viel; § 7 FeingehG ist da sehr eindeutig und lässt nicht den geringsten Spielraum. Zudem schließt § 9 FeingehG ausdrücklich den fahrlässigen Verstoß mit ein; und wenn jemand ein gepunztes Schmuckstück ungeprüft verkauft, obwohl er selbst Zweifel an der Echtheit hat, dann ist das mindestens ein fahrlässiger Verstoß.

Da § 134 BGB jedes Geschäft für nicht erklärt, das gegen gesetzliche Verbote verstößt, kommt kein gültiger Geschäftsabschluss zustande.
Der Kauf ist somit gar nicht erst rechtsgültig; der Käufer braucht also gar nicht erst wegen der schwammigen Formulierung klagen sondern kann jederzeit sein Geld zurück verlangen.

Ein happiges Bußgeld für den Verkäufer kommt dann noch oben drauf.

.

Beitrag 04.05.2012, 12:36

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K
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.
Trotzdem nochmal mein Rat :
Laßt es nicht drauf ankommen !
Finger weg von solchen Sachen, Anwaltskosten, hin- und her- Schreiberei
. . . Verkäufer hat das Geld nicht mehr - ist zahlungsunfähig oder verschwunden . . .

Hinterher zu wissen "Eigentlich war ich im Recht" nützt mir nichts.
Macht Euch nicht den Streß smilie_13

Beitrag 04.05.2012, 18:34

TiloS
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Mädel und Klecks,
http://www.ebay.de/itm/Schweres-satinie ... d=ViewItem
sieht doch auch nach Autobahngold aus oder?
die Verarbeitung der Stifte und das typisch kurze Schloß nebst Abwetzungen/heller
auch wenn man bei so einem Profi eigentlich von ausreichend Erfahrung und Echtheit ausgehn dürfte
hab mal die Frage nach Doppelstempel und Goldtest geschickt

Beitrag 04.05.2012, 19:59

frankdieter50
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Ich würde es nicht kaufen, bei dem Betrag ohne es selbst gesehen und in der Hand gehalten zu haben.
Niemals, denn Holzauge, sei wachsam.

Wenn ich so viel Kohle übrig hätte, dann lieber direkt bei einem eingessenen Juwelier oder doch lieber ein paar Gold-1/2 Ünzchen zum Klappern in der Tasche.

Ich hoffe, der Käufer bekommt wirklich was Echtes.

Na ja, guckn mer mal, ob keiner guckt smilie_16
Wissen ist Macht und Nichtwissen macht nichts, da wirst Du nur über den Tisch gezogen

Beitrag 05.05.2012, 11:26

Andrea Koch
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ich weis nicht ob da alles was angeboten wird auch wirklich Echt ist, denke da ist auch viel Müll dabei und dann die hohen Preise glaube die wollen auf kosten anderer Reich werden.

Beitrag 05.05.2012, 17:14

Mädel
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Nö, das würde ich auch nicht nehmen

a.) Es ist prollig
b.) Es ist zu teuer
c.) Selbst wenn es echt wäre, hält es beim Wiederverkauf jeder für Autobahngold :lol:

Ich sitze gerade auch vor einem Mysterium:

http://www.ebay.de/itm/330725474251?ssP ... 268wt_1185

Es ist nicht massiv, sonst würde das Ding über 100 Gramm wiegen.

Das Gewicht stimmt einigermaßen, im Falle daß es hohl wäre.

Aber: Ein hohler Klapp-Armreifen in dieser Breite ohne Kitt-Füllung? Eher nicht. Das wäre schnell ein grausames Beulenwunder.

Verkäufer unkooperativ bis pampig nachdem ich nach der Füllung fragte. Abstand... obwohl ich es abholen könnte.

Ich glaube nicht, daß es unecht ist, aber ich glaube, daß das reine Goldgewicht mindestens 30% geringer ist.

Und ich wette die bieten trotzdem über 1000 €.

Der Verkäufer hat eine Menge Schmuck. Auch noch weitere Armreifen. Angeblich die vermögende verstorbene Tante smilie_21

Beitrag 05.05.2012, 17:50

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Uli
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Ich habe mir das Klapp- Armband mal angesehen.

Wenn ich den Durchmesser von 50mm nehme und ihn mit Pi (3,14) hochrechne
bekomme ich einen Umfang von 157mm.

Das ganze jetzt mit der Breite von 15mm und der Dicke von 3mm durchmultiplizieren,
dann erhalte ich 7,065cm²

585er Gold hat ein Raumgewicht von 13,2 Gramm / cm²

Das würde dann bedeuten, dass der Armreif eigentlich 93,258 Gramm wiegen müsste.

Oder habe ich da einen Gedanken Fehler ? smilie_08
LG

Uli

Beitrag 05.05.2012, 18:03

Mädel
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Du mußt 5,35 als Durchmesser rechnen. Das Ding ist oval. 5,7 + 5,0 : 2 also.

Dann ist der Umfang etwa 16,8. Über 100 Gramm, wenn es massiv wäre. Also massiv ist der auf keinen Fall.

Beitrag 05.05.2012, 21:26

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Uli
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Mädel hat geschrieben:Und ich wette die bieten trotzdem über 1000 €.
Die Wette hättest du gewonnen....... smilie_12

Das Ding ist für 1090 Öcken in der letzten Sekunde weggegangen...

Der "Käufer" hat bisher zu 100% nur bei dem Bieter geboten; ein Schelm ist wer böses denkt...
LG

Uli

Beitrag 05.05.2012, 22:34

Mädel
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Beim anderen Armreifen auch:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... 1438.l2765

Das ist bestimmt die betuchte Tante, die verstorbene. Die funkt aus dem Walhall. :mrgreen:

Es gibt noch einen komischen Bieter Namens "per-guent".

Leute, kauft Klapparmreifen und verkauft sie bei Ebay. Auch ohne die Pusher wäre der auf 1080.- € gelaufen. :lol:

Aber der Kontakt mit dem Verkäufer war mal echt unangenehm. Es war sofort fuchtig als ich nach der Füllung fragte.

Beitrag 06.05.2012, 08:24

TiloS
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es gibt auch Armreifen im Bereich von 10 oder 12g 585, die nicht ausgekittet sind
kann man leicht feststellen, indem man schloßseitig einen dünnen draht in die öffnung reinschiebt
wenn Kitt, dann sind durchaus 30% dafür anzusetzen,
verräterische Kittlöchlein scheinen jedenfalls nicht drin zu sein

massiv sind solche voluminösen Teile ja eh nicht

Beitrag 06.05.2012, 08:28

Mädel
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UND ES LAG EINFACH RUM -- HABE ICH MIR GEDACHT STELL MAL REIN----

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0701733533

Gut gedacht:

Aktuell 73.- € für Frau + gaaanz arm, dumm und Arbeit Arbeit.

smilie_18

Beitrag 06.05.2012, 08:29

frankdieter50
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Mädel hat geschrieben:Beim anderen Armreifen auch:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... 1438.l2765

Das ist bestimmt die betuchte Tante, die verstorbene. Die funkt aus dem Walhall. :mrgreen:

Es gibt noch einen komischen Bieter Namens "per-guent".

Leute, kauft Klapparmreifen und verkauft sie bei Ebay. Auch ohne die Pusher wäre der auf 1080.- € gelaufen. :lol:

Aber der Kontakt mit dem Verkäufer war mal echt unangenehm. Es war sofort fuchtig als ich nach der Füllung fragte.
Na ja, wer gibt schon gerne zu, dass er noch Quecksilber in den Zähnen hat smilie_16

Irgendwie muss er doch an die Kohle für eine ordentliche Goldkrone kommen.
Wissen ist Macht und Nichtwissen macht nichts, da wirst Du nur über den Tisch gezogen

Beitrag 06.05.2012, 08:53

Mädel
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TiloS hat geschrieben:es gibt auch Armreifen im Bereich von 10 oder 12g 585, die nicht ausgekittet sind
kann man leicht feststellen, indem man schloßseitig einen dünnen draht in die öffnung reinschiebt
wenn Kitt, dann sind durchaus 30% dafür anzusetzen,
Bei Ebay hat man halt nur das Bild. Der Verschluß ist zu. Wer weiß ob da Löcher kommen. Und eher unangenehme Verkäufer würde ich jetzt auch nicht unbedingt besuchen wollen um in Armreifen zu stochern.

Ist ja auch gar nicht notwendig sich mit sowas herumzuärgern. Es eilt ja nicht. Wobei ich bei manchen Bietern das Gefühl habe, die denken morgen gäbe es kein Gold mehr.

Beitrag 10.05.2012, 15:31

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psychonaut-hh
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Hier! Futter für die Wolfram-Paranoia-Fraktion:

http://www.ebay.de/itm/290702671806

Beitrag 10.05.2012, 16:59

TiloS
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aua, das ist böse
ABER
hat der wirklich seinen vergoldeten barren fotografiert oder einen echten Degussa-Barren?
wie sieht das Teil aus, das geliefert wird, wenn geliefert wird?

Wolfram ist so schlecht zu pressen, kanns im Moment noch nicht glauben, daß daraus derartig echt scheinende Kopien gemacht werden können

allerdings können für den Preis einige Chinesen ganz schön lange stricken, vielleicht gibts andere Technologien?

andererseits: wenn das Ding (wegen Prägbarkeit?) 15 Gewichtsprozent kupfer hat, dann sollte das die Gesamtdichte schon meßbar erleichtern,
833er Kupfer-Rot-Gold hat ne dichte von 15,6, also sollte der Volumenunterschied bei 850er W zum Sollvolumen schon meßbar sein
"das Gefühl" hilft einem da aber nicht weiter, man braucht Anfangsverdacht und muß aus Folie packen,genau nachmessen und rechnen

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