nein ist er nicht. Der Verkäufer muss noch nicht mal an den interessierten Käufer verkaufen - er kann einfach sagen nö, ich habs mir noch mal überlegt.peter hat geschrieben:also wenn jemand ein Angebot zum Preis x einstellt ohne eine Gleitklausel oder ähnliche Hinweise
wie Tagespreis dann ist dieser Preis verbindlich für Käufer alsauch Verkäufer .
MFG
Peter
Erst mit einer beidseitigen, übereinstimmenden und positiver Willenserklärung würde ein Kaufvertrag geschlossen. Das hat aber nicht stattgefunden, somit ist alles korrekt, wenn auch nicht einwandfrei.
Hier geht es doch nur um den miesen Beigeschmack, dass jemand bei steigenden Preisen nicht zu seinem Wort steht. Für mich ist das nur eine Frage der Ehre und die haben manche halt nicht mehr was sich in der weiten Welt schon herumgesprochen hat - aber das ist eine andere Geschichte