Infotausch bei Münzschnäppchen

Günstige Angebote bei Auktionshäusern und Online-Shops, Sonder-Aktionen von Händlern, Geheimtipps und kuriose Versteigerungen

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Beitrag 08.06.2014, 08:16

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Goldistan
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@ Dragon: Zitiert aus einem anderen Thread auf Gold.de:
MDM schmeisst ein mit Werbung zu auch via E Mail weiss garnicht was das soll Kaufe das schon seit 2 Jahren nix mehr und immer wieder Werbung von denen
Hab da auch schon Angerufen und mir das verbeten aber nutz nix
Und das ist nur die hauseigene Mailinglawine. An MDM hängt noch ein ganzer Unternehmensverbund. Viele stört gar nicht das Papier, sondern dass jeder sehen kann, wenn der Katalog aus dem Briefkastenschlitz ragt, dass da ein Münzinteressent wohnt oder dass die E-Mails kurzgetaktet einlaufen.

Zudem kannst du dir sicher sein, dass die "Kosten", mit denen eine Kundenadresse erhalten wurde wieder eingespielt werden und zwar nicht durch Quoten. Jede Adresse eines Interessenten ist ein Wert, den MDM verwertet.

Beitrag 08.06.2014, 08:43

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senseye
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man kann auch die Daten löschen lassen smilie_16


6. Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Wenn Sie Fragen zu der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch MDM haben, erteilen wir Ihnen gerne jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie haben außerdem ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern die Voraussetzungen des § 35 BDSG vorliegen.
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"Gold ist Geld und nichts anderes!"

Beitrag 08.06.2014, 11:01

Klecks
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@ senseye: Was MDM in seinen AGB so großzügig zugesteht, ist nur ein Teil dessen wozu sie nach BDSG verpflichtet sind. Abgesehen von der Auskunft über Art und Umfang der gespeicherten Daten müssen sie dir auf Anfrage nämlich ebenfalls Auskunft darüber geben, ob und wenn ja, wie die Daten genutzt, verwertet und/oder weitergegeben werden/wurden. Darüber hinaus muss MDM auf Verlangen dafür Sorge tragen, dass Daten, die ohne dein Wissen bzw. deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wurden, unverzüglich gegen Nutzung und Einblick gesperrt und gelöscht werden.


Mein Standardschreiben gegen Spam:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die unaufgeforderte Zusendung von Werbemails (sog. SPAMMING) gemäß deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht ausdrücklich verboten. Ich selbst habe mich zu keiner Zeit in einem Newsletter-Verteiler eingetragen noch sonst in irgendeiner Form Interesse an Ihren Diensten, Ihrer Werbung, News oder Newsletter (oder wie immer Sie auch Ihre Form von SPAM nennen) bekundet. Ihre SPAM-Mail stellt somit einen strafbaren Vertsoß gegen geltendes Recht dar.

Auch wenn es rechtlich gar nicht notwendig wäre: Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Zusendung weiterer Werbung an mich, gleich in welcher Form und unter welchem Vorwand.

Des weiteren fordere ich Sie gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer der oben aufgeführten E-Mail-Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben. Gleichzeitig haben Sie mir die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen, offen zu legen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung rechtsverbindlich anzuzeigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten gilt: Sie haben die Empfänger meiner Daten unverzüglich über die Unrechtmäßigkeit der Verwendung zu informieren und für eine unverzügliche Löschung oder Sperrung Sorge zu tragen. Diese Löschung ist mir rechtsverbindlich anzuzeigen. Bei Nichterfüllung haften Sie im vollem Umfang. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von einer Woche beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. Bei Nichterfüllung erfolgt ohne weitere Abmahnung Strafanzeige gem. §43, ggf. auch §44 BDSG.

Abschließend kann ich Ihnen nur eindringlichst raten, dieses Schreiben ernst zu nehmen! Eine Mißachtung hätte weit reichende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen; u.a.:

-zivilrechtliche Abmahnung durch meinen Anwalt (mindestens im vierstelligem Bereich)
- gerichtliche Verfügung auf Unterlassung, Androhung eines Zwangsgeldes im Wiederholungsfall in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes (bis 250.000,- €, mind. jedoch 5.000,- €); die Verfahrenskosten gingen zu Ihren Lasten
- Antrag auf Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit; auch hier gingen die Verfahrenskosten zu Ihren Lasten
- Strafantrag wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Bußgeld bis 500.000 €, ggf. Untersagung der Fortführung des Gewerbes)
- Strafantrag wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gem. §§ 43 und 44 (Bußgeld bis 250.000 €, ggf. Haftstrafe bis zu einem Jahr).

Und glauben Sie mir: ich drohe nicht.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Wirkt fast immer :twisted:
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 08.06.2014, 12:09

Aurargint
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Dragonh3art hat geschrieben:Das Problem sehe ich bei der m*m eher in den darauf folgenden Werbefluten ^^
Wie sieht das aus bei den Leuten die schon bei der Stelle etwas gekauft haben ?
Außerdem wierd nur solange Vorrat reicht geliefert.
Die haben vieleicht nur 5000 stück aber dafür 15000 neue Adressen welche mit Werbung zugemüllt werden können.

MfG
Dragonh3art

Obwohl ich mehrmals im Jahr bei MDM etwas kaufe, hält sich die Werbe"flut" in Grenzen - im Jahr kommen keine 10 zusammen.
Gruß, Aurargint smilie_24

Beitrag 08.06.2014, 12:42

Geldsammler
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Hallo Klecks: Das mit dem Wettbewerbsrecht solltest Du lieber rauslassen. Macht den scharf wirkenden Brief etwas unprofessionell. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht dürfen m.W. nämlich nur (juristische) Personen Klage erheben, die selbst Wettbewerber sind oder solche vertreten (z.B. Verbände). Der Kunde hat hier nichts zu mucken.

Ergänzung: Meinte explizit das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Beitrag 08.06.2014, 14:47

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Goldistan
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senseye hat geschrieben:man kann auch die Daten löschen lassen smilie_16


6. Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Wenn Sie Fragen zu der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch MDM haben, erteilen wir Ihnen gerne jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie haben außerdem ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern die Voraussetzungen des § 35 BDSG vorliegen.
Das auch Auszuüben steht aber auf einem anderen Blatt. Ich weiß von einem konkreten Fall, in dem MDM sich zunächst darauf zurückzog, man könne die an dritte Diensleister weitergegebene Adresse (Druckdienstleister, Versandfirmen) zwar sperren, bereits angestoßene Aussendungen aber nicht. (Mal abgesehen davon, dass damit sämtliche Vorsichtsmaßnahmen eines Goldbesitzers im Eimer sind: So was kann man durchaus bei Druckereien und Mailingversand-Firmen, ist aber für MDM mit zu hohem Aufwand verbunden.)

Im nächsten Schritt folgte, "man könne die Adresse nicht löschen", wenn man ja den Versand sperren wolle. Eine Löschung habe zur Folge, dass die Adresse nicht in der internen Sperrliste auftauchen kann. Würde die Adresse wieder bei MDM auftauchen über andere Firmen, würde wieder eine Mailingaussendung verfolgen*. Auf Nachfrage, woher denn die Adresse wieder in der MDM-Datenbank landen solle, wenn der Kunde das nicht selbst anleiert, kam keine Antwort. (Ich gehe davon aus, dass die generierten Neukundenadressen also nicht alle sauber von MDM generiert sind. Das nennt man laut einem User in einem anderen Münzforum "illegale Leads", dubios erworbene Erstkontakte.)

*Das wurde von einer Kanzlei bis zum Landesdatenschutzbeauftragten eines Bundeslandes durchgereicht. Der widersprach dieser Haltung, wonach die Kanzlei für den Kunden eine Formulierung fand, nach der die komplette Löschung bei MDM plötzlich möglich war.

Kosten, Zeit und Nerven: Deutlich höher als die von MDM im Urspungswerbebanner offerierte Pseudo-Ersparnis.

Nur weil man nicht zur erwählten Klientel der öfter Katalog-Beglückten gehört bedeutet das nicht, dass es nicht auch Kunden gibt, die regelrecht zugeschmissen werden. Stichtwort: Geomarketing von reichen Stadtvierteln in reichen Städten mit statistisch höherer Kaufkraft.

Also: Finger weg, insbesondere wenn man sonst wert auf Tafelgeschäfte und ein gewisses Maß an Anonymität als EM-Besitzer legt.

Selbst die Verbraucherzentrale ging öfter gegen MDM vor:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... e-nehmen-1

und
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/MD ... 286_11.pdf
(Tatbestand irreführende Werbung)

@ Klecks: Punkt 5 wirst du nicht durchsetzen können, da du nie in die Lage kommen wirst, eine Beweisführung vorzunehmen. Adressverkäufe sind, wenn sie durchgeführt werden, mittlerweise eine regelrechter Standard in der Monetarisierung. Auch wenn sich die Firmen strafbar machen mit diesen Lead-(Ver-)Käufen, so lange da kein Insider vor Gericht als Zeuge auftritt, kann man der Firma gar nichts.

Vor einigen Jahren hat ein Journalist mal durch die falsche Schreibweise in mehreren seiner Vornamen eine Kartographierung der Weiterverkäufe vorgenommen und dabei festgestellt, dass bestimmte Branchen sogar Adressen in mehreren Wellen erneut verkaufen. Einer der größten Abnehmer sind Hilfsorganisationen, die um Spenden betteln.

Die imho beste Version, MDM loszuwerden, ist dem Postboten einen 5-EUR-Schein in die Hand zu drücken, und ein paar Kataloge als "unzustellbar" zurückgehen zu lassen. ;)

Beitrag 10.06.2014, 08:37

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Foxhel
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Hallo,

ich habe das "Münzlein" gestern Abend bestellt und heute morgen die Bestättigung mit Auftragsnummer bekommen.
Scheint also geklappt zu haben. :D
und hoffentlich bekommen alle Betrüger "Sackratten"...... und "Holzauge sei wachsam"

Beitrag 10.06.2014, 09:50

Klecks
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@ Geldsammler:

Bei unerlaubten/unaufgeforderten Werbezusendungen kannst du als persönlich betroffene(!) Privatperson Anzeige erstatten. Spätestens wenn du dem Unternehmen vorher schon mal die Zusendung von Werbung untersagt hast, geht die auch durch.
Goldistan hat geschrieben: @ Klecks: Punkt 5 wirst du nicht durchsetzen können, da du nie in die Lage kommen wirst, eine Beweisführung vorzunehmen. Adressverkäufe sind, wenn sie durchgeführt werden, mittlerweise eine regelrechter Standard in der Monetarisierung. Auch wenn sich die Firmen strafbar machen mit diesen Lead-(Ver-)Käufen, so lange da kein Insider vor Gericht als Zeuge auftritt, kann man der Firma gar nichts.
Da hast du leider Recht. Auch diesbezügliche Anzeigen beim Bundesdatenschutzbeauftragten laufen regelmäßig ins Leere weil die Verdachtsmomente für strafrechtliche Ermittlungen (inkl. Durchsuchungsbeschluss) nicht ausreichen.
Ganz unnütz ist der Punkt aber trotzdem nicht: Falls z.B. der Auskunftsplicht gem. § 34 BDSG nicht oder nur ungenügend nachgekommen wird (Standardsatz: "wir speichern nur solche Daten, die zur Geschäftsabwicklung unerlässlich sind" als einzige Auskunft über Art und Umfang) und du deshalb Anzeige erstattest, können im Zuge der Ermittlungen durchaus Beweise oder zumindest stichhaltige Hinweise auf einen Adressverkauf auftauchen. Und in dem Fall wäre der Adressverkäufer dann richtig am Ar... . Nicht nur weil er dadurch schon grundsätzlich gegen das BDSG verstoßen hat sondern darüber hinaus auch noch eine eindeutige, rechtlich zwingende Aufforderung mißachtet. Ergebnis: Nix mehr mit Bußgeld weil schwerer Verstoß zum Zwecke der Bereicherung, also nach § 43 BDSG zu ahnden mit bis zu 1 Jahr Haft. smilie_12
Das würde dann übrigens auch für einen Antrag auf Gewerbeuntersagung wegen fehlender gewerblicher Zuverlässigkeit reichen.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 10.06.2014, 10:10

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Datenreisender
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Klecks hat geschrieben:Bei unerlaubten/unaufgeforderten Werbezusendungen kannst du als persönlich betroffene(!) Privatperson Anzeige erstatten. Spätestens wenn du dem Unternehmen vorher schon mal die Zusendung von Werbung untersagt hast, geht die auch durch.
Einfach den Stempel hier auf den Umschlag und zurück damit in den nächsten Briefkasten:
https://shop.digitalcourage.de/kategori ... ender.html

Wenn man den Absender noch etwas ärgern möchte, einfach diese vorgedruckte Postkarte ausfüllen und hinschicken:
https://shop.digitalcourage.de/kategori ... tueck.html

Beitrag 10.06.2014, 16:46

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Silberhamster
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@ klecks
als Jurist kann ich nur sagen, wenn mann erst droht, zum teil mit unrichtigen Ausführungen
und dann schreibt ich drohe nicht, ist das rechtsunerheblich.

zivilrechtliche Abmahnung durch meinen Anwalt (mindestens im vierstelligem Bereich)
- gerichtliche Verfügung auf Unterlassung, Androhung eines Zwangsgeldes im Wiederholungsfall in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes (bis 250.000,- €, mind. jedoch 5.000,- €); die Verfahrenskosten gingen zu Ihren Lasten
- Antrag auf Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit; auch hier gingen die Verfahrenskosten zu Ihren Lasten
- Strafantrag wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Bußgeld bis 500.000 €, ggf. Untersagung der Fortführung des Gewerbes)
- Strafantrag wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gem. §§ 43 und 44 (Bußgeld bis 250.000 €, ggf. Haftstrafe bis zu einem Jahr).

Und glauben Sie mir: ich drohe nicht.

Das ist etwa so, wenn man jemandem die Pistole vorhält und dann sagt, ich bedrohe Sie ja nicht, ich würde da etwas vorsichtiger vorgehen und mich nicht auf Terrain begeben, von dem man zu wenig versteht.
Grüße Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 10.06.2014, 17:13

Klecks
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@ Silberhamster: Wie würdest du als Jurist es besser formulieren, damit man mir als juristischem Laien nicht an den Karren fahren kann? Bin ja kritikfähig und lernwillig :-)
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 10.06.2014, 19:04

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Libertad1999
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Hallo,

ich habe auch ein Goldmünzchen bei MDM geordert (per online), habe bisher aber noch nicht einmal eine Bestätigungsmail erhalten (dafür schon Werbung mit persönlicher Anrede) - Zahlungsart Rechnung...bestellt hatte ich letzten Samstag..

smilie_08
"Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles.."

"Auro loquente omnis oratio inanis est!"

LIBERTAD1999

Beitrag 10.06.2014, 20:16

Geldsammler
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Breaking News: Keine CDs mehr aus der Schweiz. Steuerfahndung kauft MDM-Datensätze. Gierige Schwarzgeldmafia hat 2000. - 2015 Geld in Gold getauscht und nach dem Bargeldverbot nicht in der Steuererklärung angegeben.

Beitrag 11.06.2014, 14:24

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Fortuna
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Krügerrand zur Zeit bei SilviOr für 939 Euro im Angebot, alledings 2. Wahl.
Da Krüger sowieso nur Bullion sind, eher nebensächlich.

Beitrag 11.06.2014, 23:17

1107greg
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Wohnort: München
smilie_01 …endlich mal wieder ein Tipp, der zum Faden gehört & nicht so viel... smilie_20
gregory

Beitrag 14.06.2014, 12:12

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K
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K hat geschrieben:
Polkrich hat geschrieben: Da muss man die extra Münzkapsel noch dazu rechnen....
Wie ich MDM kenne, werden die sicherlich ein hochwertiges Plastiktütchen dazulegen. smilie_07
Der Winzling ist heute gekommen. Kapseln braucht man keine - der Philli ist in einer viereckigen Plasikkapsel.


Bild


Dazu gibt es ein Sammelalbum ( gar nicht mal schlecht gemacht )
. . . weitersammeln kommt natürlich nicht in Frage.


Bild

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Beitrag 14.06.2014, 14:09

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Polkrich
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Danke!

MDM schrib mir gestern auf meine Nachfrage "Einen genauen Liefertermin für die Ausgabe "1/25 Unze Gold-Philharmoniker" können leider nicht mehr mitteilen - wir bitten um etwas Geduld. " smilie_07
Immer kritisch bleiben....

Erfolgreich gehandelt mit diversen Mitgliedern
Bewertungen: http://www.gold.de/forum/polkrich-t8272.html

Beitrag 14.06.2014, 16:35

Aurargint
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K hat geschrieben:
K hat geschrieben:
Polkrich hat geschrieben: Da muss man die extra Münzkapsel noch dazu rechnen....
Wie ich MDM kenne, werden die sicherlich ein hochwertiges Plastiktütchen dazulegen. smilie_07
Der Winzling ist heute gekommen. Kapseln braucht man keine - der Philli ist in einer viereckigen Plasikkapsel.


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Dazu gibt es ein Sammelalbum ( gar nicht mal schlecht gemacht )
. . . weitersammeln kommt natürlich nicht in Frage.


Bild

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Meine ist heute auch angekommen. Danke für das Reinstellen der Bilder.
Gruß, Aurargint

Beitrag 17.06.2014, 11:43

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Polkrich
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Vielleicht kein großes Schnäppchen, aber ich habe gerade gesehen, dass PSC zahlreiche Jahrgänge der 1/4oz Kangaroos zu rel. guten Preisen anbietet. Wer also die 1/4oz Größe sammelt, kann hier zuschlagen und spart zumindest mehrfache VK.

http://www.ps-coins.com/index.php?page=categorie&cat=1
Immer kritisch bleiben....

Erfolgreich gehandelt mit diversen Mitgliedern
Bewertungen: http://www.gold.de/forum/polkrich-t8272.html

Beitrag 17.06.2014, 13:49

kaisa
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