Betrüger bei ebay unterwegs mit Messing-Krügerrand Münzen
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- Silberhamster
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es gibt auch eine Internetfirma, die gratis Softweare anbietet und dann eine MItgliedschaft von 2 Jahren kassiert für NICHTS: Es kommt erst eine Rechnung, dann ein Anwaltsbrief. Reagiert der Käufer mit Anwalt, geschieht nichts weiter, zahlt der Käufer,( mehr als 50% machen das leider)ist es erledigt, reagiert der Käufer nicht dann kommt ein Mahnbescheid. Auch wenn eine strafrechtliche Beurteilung selten zutrifft ( leider) sprechen die Gerichte von einem DISSENS. Solchen Leuten wie lauradean 87 kann man nur das Handwerk legen, indem man kauft, nicht bezahlt und negativ bewertet, den Preis einklagen traut sich dieser Mensch sicherlich NICHT. 5 negative Bewertungen und er ist bei ebay draußen ... Grüßelucali hat geschrieben:@ sw_trade und genau diese machenschaften,auch bei deinem beispiel,werden von den gerichten kassiert und der anbieter bleibt auf den kosten sitzen.kann dir das urteil gegen,oder besser, für meinen sohn(16)gerne zukommen lassen.egal obs im kleinen steht,durch die aufmachung ist es arglistige täuschung und deswegen kommt kein gültiger vertrag zustande
Nein, nicht vergleichbar. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeigen nach rechtl. Prüfung eingestellt. Strafrechtlich liegt überhaupt nichts vor. Zivilrechtlich wurde die Aufmachung auch geprüft mit dem Ergebnis, dass keine arglistige Täuschung vorliegt. Die Klausel stand eben nur nicht zentral sondern am Rand unter dem Bestätigungsbutton. Aber das ist hier irrelevant, da ich auf die Seite nicht verweisen möchte.lucali hat geschrieben:@ sw_trade und genau diese machenschaften,auch bei deinem beispiel,werden von den gerichten kassiert und der anbieter bleibt auf den kosten sitzen.kann dir das urteil gegen,oder besser, für meinen sohn(16)gerne zukommen lassen.egal obs im kleinen steht,durch die aufmachung ist es arglistige täuschung und deswegen kommt kein gültiger vertrag zustande
Ob im dem zugrunde liegenden Fall überhaupt jemand zivilrechtl. dagegen vorgeht ist fraglich. Bei einer Beschwerde, so hat es sich ja gezeigt, wird der Kauf seitens des Verkäufers rückgägnig gemacht und der Betrag zurück erstattet. Warum sollte dann noch jemand klagen? Ziel eines Jeden ist erstmal seine eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen. Warum sollte er dann noch einen Rechtsstreit durchstehen wenn es überhaupt keinen Regress mehr gibt?? D.h. dass der VK munter weiter macht, es sei, dass ebay sich einschaltet, wonach es aber nicht ausieht.
Bei Kleinigkeiten stehen die allerdings schnell auf der Matte. Eine uralte PS1 mit chip wird 10 min nach Einstellung gelöscht. Evtl. sitzen da nur irgendwelche kellergebräunten Cyberwichte bei ebay, die mit Dingen, die keine bunten Bildchen auf dem Monitor fabrizieren überhaupt nichts anzufangen wissen? Man weiß es nicht...
(Reinhard K. Sprenger)
Wenn die Dummheit der Käufer nicht auch noch Dritte tangieren würde (erhöhte Aufmerksamkeit, erhöhtes Misstrauen…) könnte man sich eine gewisse Schadenfreude (fast) nicht verkneifen.
Den Vorschlag mit der negativen Bewertung sollten allerdings die Geschädigten selbst aufgreifen, ernsthaft interessierte EM-Sammler und Investoren befinden sich dort sowieso nicht.
auch durch verschleierte und kleingedruckte hinweise...Das Angebot suggeriert echte Ware.
Betrug ist ganz klar definiert:
Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
ich glaube sehr wohl, dass ein Verkäufer, der seinen Text bewußt so gestaltet, dass ein Gelegenheitskäufer die Spreu vom Weizen nicht unterscheiden kann, einige Hebel in Bewegung setzt, um seinen Verkaufserlös einzutreiben. Ein aggressiv formulierter Brief eines Inkassounternehmens wird da manch Einen sicher einschüchtern und zahlen lassen. Ein Privatmann beauftragt vielleicht kein Inkassounternehmen aber Eure Schilderungen klingen für mich nicht nach einer einzelnen Person.
menschen sind keine roboter,wenn jemand offensichtlich versucht andere menschen zu betrügen oder über den tisch zu ziehen-dann früher oder später "eliminieren" sich solche leute von selbst...
So einfach ist das nicht. Man kan nicht einfach den Gesetzestext blind nehmen, auf einen Fall projezieren und urteilen. Die Wortwahl eines Paragraphen orientiert sich doch nicht an der rethorischen und grammatikalischen Schöpfungskraft des Schreibers. Schon mal was von TBM (Tatbestandsmerkmalen) gehört? Die widerum unterliegen auch einer bestimmten Auslegungen und Definitionen die ein Laie gar nicht kennen kann. Hier allerdings wäre es interessant wie ein Richter urteilen würde, da das "Unterlassen der Aufklärung", wie du es schön sagst, raus fällt. Jeder der das Angebot genau liest sieht den Hinweis auf Replikat. Man schließt ja auch keine Versicherung ab, nur weil sie Unfall-, Krankenversicherung oder Rechtsschutzverischerung heißt.....man schaut da ja auch in das Kleingedruckte und die Leistungen....capazo hat geschrieben:auch durch verschleierte und kleingedruckte hinweise...Das Angebot suggeriert echte Ware.
Betrug ist ganz klar definiert:
Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
Also wie gesagt, der Fall ist schwierig. Hier wäre es wirklich interessant wie ein Urteil ausfallen würde.
(Reinhard K. Sprenger)
Obacht !!!
- Silberhamster
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Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxxxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie haben uns geschrieben, dass das Mitglied "lauradean87" gewerblich
auf unseren Marktplatz mit Münzen handelt. Des Weitern schrieben, dass
das Mitglied Fälschungen verkauft.
Wir werden die von Ihnen genannten Angebote schnellstmöglich prüfen und
bei Verstößen gegen die eBay-AGB und -Grundsätze den Anbieter verwarnen
und gegebenenfalls auch die Angebote löschen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns leider nicht möglich ist,
Sie über unser weiteres Vorgehen auf dem Laufenden zu halten. Wir können
Ihnen aber versichern, dass alle uns genannten Angebote immer
schnellstmöglich kontrolliert werden.
Wir schätzen Ihre Bemühungen, regelwidrige Angebote zu melden, sehr und
bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
XXXXXXX ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Urban
eBay-Sicherheitsteam
Sieht zwar nach Rundschreiben ( Vordruck ) aus, aber steter Tropfen höhlt den Stein.
Im Übrigen gibt es nebem dem strafrechtlichen Anfechtungsgrund des Betruges auch zivilrechtlich den Dissens, die
Irrtumsanfechtung, wenn ein Käufer oder Kunde aufgrund einer bestimmten Erklärung oder Darstellung etwas anderes wollte oder glaubte als der Verkäufer, hier ist die Rechtsprechung sehr Käuferfreundlich und würde mir -w enn ich Richter wäre .- die Kategorie Goldmünzen oder Edelmtalle genügen, um hier einen Irrtum anzunehmen Grüeß silberhamster
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT
Wie ich hörte, kann man auch paypal austricksen d.h. sie tricksen DICH als Käufer aus
- Silberhamster
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wie es scheint, hat der Käufer (oder wer auch immer) Schritte unternommen, dass der ominöse Verkäufer erstmal raus ist :
"Dieses Angebot (320710320127) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar.
•Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben.
•Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden."
Lustig ist nur immer die Heimlichtuerei von der Bucht, angeblich falsche Nummer oder länger als 90 Tage her -> siehe oben
Sollen sie doch schreiben, dass es eine vorn Latz gibt !
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- ½ Unze Mitglied
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Kann es verstehen wenn man dazu schreibt was das ist,so wie der hier :
http://cgi.ebay.de/Reichsbank-Goldbarre ... 33686f1df0
Werde da mal einen Testkauf machen.
Der verkauft echt viele davon und keiner hat sich beschwert, bin mal gespannt.
Die Teile sehen ja ganz anständig aus.
So als Geschenk ist das bestimmt lustig ; ).
Mir kommt das auch so vor als würde es nur "gefälschte" Krügerrands ab 2008 geben.
Habe bis jetzt nur von 2008 bis 2011 gesehn, mal sehen wie lange es dauert bis 2012 kommt.
Ich wüsste auch nicht, dass Krügerrand Goldbarren hat oder irre ich mich da.
Das Ebay das egal ist kann ich auch verstehen, die wollen nur Geld machen, wie ist denen wohl egal.
Im Prinzip steht das ja da das es eine Kopie ist, halt nur klein Gedruckt, wie bei Handyverträgen.
Habe mich mal über Krügerrand schlau gemacht , der Name ist nicht patentiert , man kann wohl sogar Socken unter diesen Namen verkaufen.
Hmmm vieleicht eine Marktlücke
Goldjunge1984 hat geschrieben:Das ist echt die Härte.
Kann es verstehen wenn man dazu schreibt was das ist,so wie der hier :
http://cgi.ebay.de/Reichsbank-Goldbarre ... 33686f1df0
Werde da mal einen Testkauf machen.
Der verkauft echt viele davon und keiner hat sich beschwert, bin mal gespannt.
Die Teile sehen ja ganz anständig aus.
So als Geschenk ist das bestimmt lustig ; ).
Mir kommt das auch so vor als würde es nur "gefälschte" Krügerrands ab 2008 geben.
Habe bis jetzt nur von 2008 bis 2011 gesehn, mal sehen wie lange es dauert bis 2012 kommt.
Ich wüsste auch nicht, dass Krügerrand Goldbarren hat oder irre ich mich da.
Das Ebay das egal ist kann ich auch verstehen, die wollen nur Geld machen, wie ist denen wohl egal.
Im Prinzip steht das ja da das es eine Kopie ist, halt nur klein Gedruckt, wie bei Handyverträgen.
Habe mich mal über Krügerrand schlau gemacht , der Name ist nicht patentiert , man kann wohl sogar Socken unter diesen Namen verkaufen.
Hmmm vieleicht eine Marktlücke
Was möchtest du uns damit sagen? Da steht doch im Angebot, dass es Nachbildungen sind. Aber viel Erfolg beim "Testkauf". Vielleicht springt ja ein echter raus....
(Reinhard K. Sprenger)
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- ½ Unze Mitglied
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- silverfish
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Da steht doch ganz dick im Angebot, dass der Barren vergoldet ist.
Also Materialwert von vielleicht Euro 0,58.
Betrug wäre es, einen Preis von 800 Euro dafür zu verlangen und nicht auf die Nachprägung und Vergoldung hinzuweisen.
- silverfish
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 07.06.2011, 14:40
- Wohnort: ruhrgebiet
als ich ein fake in england ersteigerte, wurde ich von mehreren engl. ebayern darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um fälschungen handelt. in england werden die bieter wohl noch angezeigt. warum nicht mehr bei uns? das ging doch früher auch oder nicht?