Lieber Klecks:Klecks hat geschrieben: ↑05.01.2019, 11:45Egal wie oft du diesen Unsinn noch wiederholst, es ist und bleibt Unsinn. Du stellst (mal wieder) dein persönliches Rechtsempfinden als geltende Rechtslage dar, ohne von letzterer auch nur die geringste Ahnung zu haben.Salami6 hat geschrieben: ↑05.01.2019, 02:01Im Angebot wird Falschgold verkauft,das ist verboten,der Verkäufer gehört gesperrt.
Der Verkauf von "Falschgold" (nette Wortschöpfung deinerseits übrigens) ist NICHT verboten. Die Feingehaltsangabe auf einem vergoldeten Messingbarren ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt kein Gesetz gegen "Goldfälscherei". Nur wenn der Verkäufer bewusst in betrügerischer Absicht über die Echtheit täuscht (z.B. angebl. Erbstück), dann ist es Betrug. Hat aber nix mit "Falschgold" zu tun, das gilt für nachgemachte Perlen, Schweizer Taschenmesser oder Steiff-Teddybären genauso.
Im Link von Kleinvieh wird dagegen ausdrücklich auf die Fälschung hingewiesen. Warum sollte ein Anbieter gesperrt werden, nur weil er mit seinem Angebot vor Betrug warnen will?
Mal kurz überlegen... Weil Begünstigung oder gar Beihilfe durch Unterlassung genauso strafbar sind wie der Betug selbst? Immer vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um Betrug i.S.d. § 263 StGB.Salami6 hat geschrieben: ↑05.01.2019, 02:01Ebay bekommt seine Gebühren,egal ob falsch oder echt,warum sollten die was tun?
Es ist laut Ebay Grundsätzen verboten gefälschte Goldmünzen oder Goldbarren dort anzubieten und zu verkaufen.
Dazu brauche ich kein Gesetzbuch und keine Belehrung.
Ich würde Dir empfehlen die Ebay Grundsätze durchzulesen,vor allem zum Thema Repliken und Fälschungen.
Desweiteren würde ich empfehlen die Einfuhrbestimmungen für solche Repliken zu lesen.
Warum werden solche Sendungen die aus Richtung China kommen vom Zoll sichergestellt?
Und warum werden solche Angebote bei Ebay ab und zu gestrichen? (Leider viel zu selten)
Für mich ist ein vergoldeter Messingbarren mit Feingehaltsangabe und Herstellerlogo: FALSCHGOLD.
Was für Dich Unsinn ist,sind für mich als Ebay-Mitglied Regel im fairen Umgang mit anderen Geschäftspartnern.
Dazu brauche ich kein Strafgesetzbuch.