NP heißt Nachprägung, ohne Hinweis, daß die Münze vegoldet ist, kann nach dem Urteil des BGH der Käufer den Differenzpreis auf einen echtgen Krügerrand verlangen, wenn er die Münze um 10,oo oder 20,00 € ersteigert.Mädel hat geschrieben:Heißt Neupreis, oder?Silberhamster hat geschrieben: NP ist nicht ausreichend,
NP bei einer Anlagemünze. Dem träumts wohl.
Einigen wir uns auf eine bereichernde drakonische Erziehung von BetrügernIst in dem Sinne keine Bereicherung, sondern eine drakonische Erziehung von Bertrügern,
Habe leider für so etwas keine Zeit, wäre aber interessant, das in größerem Rahmen durchzuziehen.
Grüße Silberhamster