
das stinkt gewaltig!!!
Hate gerade selber bei hood.de einen Krügerrand ersteigert 1oz für 610€!!!
...alles, ausser Überweisung wurde abgelehnt!
2 Tage später war sein account gelöscht
lG Silberlinge
ps ich hatte nix überwiesen

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Vielleicht schreibt er das mit der Selbstabholung ja nur rein um Vertrauen zu erwecken. Bei denen meldet er sich dann nicht zurück, sondern nur bei denen, die das Münzlein geschickt bekommen wollen...Deichgraf hat geschrieben:Also in der Anzeige steht doch schon, dass Selbstabholung möglich ist. Dann müsste doch jemand aus der Nähe zuschlagen, hinfahren und Geld gegen Gold tauschen können. Schade, dass der nicht in meiner Nachbarschaft wohnt.
Willst Du hier Anstiftung zur Helerei betreiben??? Wer beim Ankauf vermuten konnte, dass es sich um Hehlerware handelt, ist selbst mit dran!!! (Und das Zeug los ist man sowieso, auch bei gutgläubigem Kauf.)ak-hilden hat geschrieben:wie würdet ihr zu Hehlerware stehen?
Angenommen er hat die Münzen irgendwo aus einem Bruch oder sonstiger Beschaffungskrimininalität.
Ich hätte da kein Problem mit, wenn die Ware echt wäre und alles anonym stattfindet. Da man an Hehlerware ja rechtmäßig kein Eigentum erwerben kann würde ich natürlich darauf achten wollen, dass die Verbindung vom Hehler zu mir nicht herstellbar ist. Das Risiko wäre mir zu groß, wenn der Typ hopps geht.
Die Frage ist sicher eine Gewissensfrage. Aber wer würde nicht eine geklaute PlayStation auf dem Flohmarkt kaufen?
Das Verhalten des Anbieters könnte auf eine solche Situation schließen. Fremde Perso-Kopie inkl.
An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben, von daher ist der Ankauf von Hehlerware (neben der eigenen Strafbarkeit) mit dem Totalverlust des Geldes und der Sache verbunden.ak-hilden hat geschrieben:wie würdet ihr zu Hehlerware stehen?
Goldmünzen haben zwar keine Seriennummer. Aber trotzdem gibt es Mittel und Wege, die Herkunft gestohlener Sachen nachzuweisen. Hast Du zum Beispiel schonmal was von künstlicher DNA gehört?ak-hilden hat geschrieben:Angenommen er hat die Münzen irgendwo aus einem Bruch oder sonstiger Beschaffungskrimininalität.
Ich hätte da kein Problem mit, wenn die Ware echt wäre und alles anonym stattfindet. Da man an Hehlerware ja rechtmäßig kein Eigentum erwerben kann würde ich natürlich darauf achten wollen, dass die Verbindung vom Hehler zu mir nicht herstellbar ist. Das Risiko wäre mir zu groß, wenn der Typ hopps geht.
Wer würde nicht eine geklaute PlayStation auf dem Flohmarkt kaufen!? Sorry, aber bei einer PlayStation grenzt sowas schon an Idiotie. Die hat nicht nur eine Seriennummer und wird für Update- und Garantiezwecke vom Eigentümer beim Hersteller registriert, sondern ist auch noch mit dem Internet verbunden. Dümmer geht's nimmer.ak-hilden hat geschrieben:Die Frage ist sicher eine Gewissensfrage. Aber wer würde nicht eine geklaute PlayStation auf dem Flohmarkt kaufen?
Das Verhalten des Anbieters könnte auf eine solche Situation schließen. Fremde Perso-Kopie inkl.
Was gibt es denn da zu diskutieren? Hehlerei ist eine Straftat (siehe §§259 ff StGB).ak-hilden hat geschrieben:Vielleicht kann man so ein Thema auf der moralischen Ebene diskutieren.
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Handarbeit aus "Schwäbisch Sibirien"