Preisänderung nach Bestellung - ist das normal?

Diskussion zur Geldanlage in Silber. Fachwissen zu Silbermünzen, Silberbarren und Sammlermünzen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 09.03.2016, 21:50

slts
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 293
Registriert: 03.05.2013, 09:48
Hallo Zusammen,

ich habe letzten Samstag etwas Silber online bestellt. Natürlich aus dem gold.de listing :)

In der Bestellbestätigung war der Preis der Webseite vermerkt.

Dann kam am Montag die Angebotsannahme, allerdings mit aktualisiertem Preis von Montag 9:00.
Jetzt war es teurer mit dem Hinweis der Preis habe sich ja zwischenzeitlich geändert.

:shock:

Ich habe den Händler angeschrieben der dann "Kulanterweise" den Ursprungspreis dann doch akzeptiert hat.
Naja, ist ja im Endeffekt nichts passiert aber es bleibt ein Geschmäckle übrig.

Es geht mir nicht um die paar Euros, aber die Art mag ich gar nicht.
Da werde ich jedenfalls nicht mehr bestellen.

Nun meine Frage an Euch: Ist so etwas Euch schon mal passiert? Ist das evtl. doch normaler als gedacht?
Und sollte man diese Anbieter nicht aus dem Gold.de Listing raus nehmen?

smilie_24

Beitrag 09.03.2016, 22:14

Herebordus
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 527
Registriert: 12.02.2016, 13:38
Das passiert, wenn man nicht zu Geschäftszeiten bestellt. Als Folge wird der aktuelle Preis bei Öffnung genommen.

Beitrag 09.03.2016, 22:18

Benutzeravatar
AuA
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 322
Registriert: 13.12.2012, 16:09
Legal isses. Schön nicht. Wäre meine letzte Bestellung bei dem Händler. Ich kann ja auch nicht am Montag kommen und nachverhandeln wenn der POx dann fällt.
Meine Beobachtung ist aber allgemein, dass es eine starke Korrelation zwischen 'ich habe gekauft' und 'POx sinkt anschließend' gibt.

smilie_02

PS: Mir noch nie passiert (auch bei Privatkäufen nicht).
Gold und Silber kehren gerade zu ihrem inneren Wert zurück.

Beitrag 10.03.2016, 08:40

Benutzeravatar
VfL Bochum 1848
Gold-Guru
Beiträge: 5892
Registriert: 31.01.2015, 11:29
Wohnort: NRW
Mir ist das auch noch nicht passiert.

Rein rechtlich ist das Vorgehen des Händlers jedoch legal, er macht mit den ausgewiesenen Preisen ein Angebot, Du bestellst zu den Preisen, rechtlich wird dies erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers wirksam, widersprichst Du dieser, ist das neue Angebot (höhere Preise) wieder nichtig.

smilie_24
VfL Bochum? -Find ich gut!

Beitrag 10.03.2016, 08:53

Benutzeravatar
Polkrich
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 752
Registriert: 07.02.2014, 11:30
Wohnort: Mittendrin
Würde ich nie wieder bestellen. Auch außerhalb von Gold.de gibt es absolut seriöse Händler (zB PS-COINS).
Hatte diesen Fall neulich auch bei einem der größten Händler in Österreich. Obwohl der Preis ständig automatisch angepasst wird, wurde der Preis von Montag dann bestätigt. Warum hat der Händler dann aber eine automatische Preisanpassung laufen? Nützt ja nichts, ist ja nur Makulatur.
Immer kritisch bleiben....

Erfolgreich gehandelt mit diversen Mitgliedern
Bewertungen: http://www.gold.de/forum/polkrich-t8272.html

Beitrag 10.03.2016, 08:54

EM_Sammler
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 191
Registriert: 09.01.2015, 11:05
Wohnort: Süddeutschland
Der Händler hat nichts falsch gemacht. In der ersten E-Mail nach Bestellung der meisten Händler steht drin, dass die Bestellung erst nach der folgenden Angebotsbestätigung als akzeptiert gilt. Du hast ja nach Bestätigung der veränderten Preise auch selbst wieder die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten, erst mit der Überweisung gibst du eine Zustimmung zu den veränderten Preisen.

Es ist kulant vom Händler dir dann trotzdem die günstigeren Preise zu geben. Interessant für mich wäre, ob ein solcher Händler, dies immer zu seinen Gunsten auslegt. Hat jemand schon zur umgekehrten Variante eine Bestätigung bekommen? (Die Preise sind günstiger geworden übers Wochenende)

Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.

Beitrag 10.03.2016, 10:01

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
EM_Sammler hat geschrieben:Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.
Bei einigen Online-Shops von Edelmetallhändlern kann man auch nur zu deren Geschäftszeiten bestellen, zum Beispiel Westgold oder die Münze Österreich.

Rein rechtlich stellt der Online-Shop nur die Möglichkeit für den Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebotes durch den Händler (dabei kann es sich auch um eine konkludente Lieferung handeln) kommt letztlich ein Kaufvertrag zustande.

Beitrag 10.03.2016, 11:56

Benutzeravatar
wasp
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 546
Registriert: 08.02.2016, 13:49
Wohnort: NRW
Wenn ein Händler die Preise übers Wochenende bis Montag Morgen nicht halten kann sollte er sein Store von den Gold Seiten nehmen ,das machen auch einige.
Den Preis nachträglich anpassen finde ich eine üble Art, denn wenn der Goldpreis nach meiner Bestellung fällt bekomme ich auch keine Rückerstattung weil mich der Händler seinerseits auf den Vertrag festnagelt, habe ich auch so schon oft genug erlebt.
Der Händler hat einfach mehr Möglichkeiten gegen uns Käufer vor zu gehen,wenn Preise deutlich tiefer sind ist die IT Firma schuld weil das Programm nicht richtig arbeitet usw.
Da stellt man sich doch die Frage wieso schließt man ein Vertrag der nur von Kunden eingehalten werden muss.
Ich stand wegen Nichteinhaltung des Preises "von Seiten der Firma" gegen eine hier gelistete Firma vor Gericht und habe leider verloren aber mit 50-50 Urteil zu Gunsten des Händlers.Mein Anwalt war wohl eine Blitzbirne der nicht so firm mit dem IT Recht war.
Nachdem ich mich mit ihm in die Haare bekommen habe sah er keine Möglichkeit eine Berufung einzulegen, dann sprang die Rechtschutzversicherung auch ab.
Soviel zu meiner Erfahrung zum Thema Einhaltung der Preise im Internet.

smilie_29
Zuletzt geändert von wasp am 10.03.2016, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 10.03.2016, 12:14

ollivander
Newcomer
Beiträge: 3
Registriert: 19.02.2011, 20:25
Datenreisender hat geschrieben:
EM_Sammler hat geschrieben:Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.
Bei einigen Online-Shops von Edelmetallhändlern kann man auch nur zu deren Geschäftszeiten bestellen, zum Beispiel Westgold oder die Münze Österreich.

Rein rechtlich stellt der Online-Shop nur die Möglichkeit für den Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebotes durch den Händler (dabei kann es sich auch um eine konkludente Lieferung handeln) kommt letztlich ein Kaufvertrag zustande.
Hier hat der Kunde jedoch wohl wieder das Recht, von seinem Kauf zurück zu treten, da die "Angebotsannahme" in diesem Fall nur ein Gegenangebot darstellt und somit noch kein verbindlicher Vertrag entstanden ist.

Denn der Vertrag ist die übereinstimmende Wilensbekundung beider Parteien zu Ware und Preis.

Das ganze als Angebotsannahme zu kennzeichnen und nicht auf geänderte Preise hinzuweisen ist
schon frech und zumindest nicht zu 100% sauber.

Beitrag 10.03.2016, 12:48

alexm1003
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 209
Registriert: 21.09.2010, 19:32
Tut mir Leid, aber so was geht gar nicht! In Zeiten wo Shops abgemahnt werden weil die Versandkosten nicht direkt beim Artikel vor der Bestellung einsehbar sind kann man sich nicht nach der Bestellung damit heraus reden dass die Preise je eigentlich noch kein richtiges Angebot sind und das Angebot erst nach der Bestellung kommt. In einem Ladengeschaäft darf man auch nicht egal welche Preise im Schaufenster auszeichnen und dann zum Kunden im Laden sagen "also jetzt mache ich die aber erst das richtige Angebot".
In Deutschland mag ein Shop mit Hilfe von Winkeljuristen mit so einem Gebaren durchkommen, ob das auf europäischer Ebene auch funktionniert darf ich mal bezweifeln.
Bei mir hätte so ein Shop einfach fertig, allerdings erst nachdem ich ihn bei eingen Bewetungsportalen angeprangert hätte. Dazu braucht man noch nicht mal ausfallend oder beleidigend zu werden, eine einfache trockene Beschreibung des Sachverhaltes genügt vollauf.

Beitrag 10.03.2016, 12:51

alexm1003
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 209
Registriert: 21.09.2010, 19:32
Nachtrag:
An alle die so ein Verhalten gut heissen: darf ich auch hier im Forum Münzen zu einem bestimmten Preis anbieten und nachdem ein Interessent sich bei mir gemeldet hat den Preis ändern?

Beitrag 10.03.2016, 12:58

Benutzeravatar
Dragonh3art
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 649
Registriert: 21.09.2013, 13:15
Natürlich ist soetwas ärgerlich.

Ich hatte soetwas ähnliches auch schon einmal nur bei genauerem hinsehen stand da irgendwo soetwas wie . Das das Angebot erst Montag morgen mit den dann echten Kursen angeboten wird.

Sonst könnte man ja Montag morgen aufstehn so gegen 6 Uhr und schauen wie sich der Kurs entwickelt und dann noch zu Preisen von Freitag 22Uhr einkaufen. Ich glaube das macht kein Händler. Der unteschied besteht wohl nur darin das der eine Onlinshop seine Preise rund um die Uhr 24/7/365 mit dem aktuellen Kursen abgleicht und der andere nur Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.

Gruß Dragonh3art

Beitrag 10.03.2016, 15:19

J.R.
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 116
Registriert: 03.07.2014, 11:41
alexm1003 hat geschrieben: In einem Ladengeschaäft darf man auch nicht egal welche Preise im Schaufenster auszeichnen und dann zum Kunden im Laden sagen "also jetzt mache ich die aber erst das richtige Angebot".
Oh da irrst Du aber, denn es ist genau so, und dazu gibt es auch diverse urteile: Die an unbestimmte Personen gerichtete Preisauzeichnung stellt kein verbindliches Angebot dar, welches durch die Annahme (=Kaufwunsch) zu gleichlautenden Willenserklärungen führt. Erst der konkrete Kaufwunsch des Käufers und die Annahme durch den Verkäufer lässt einen Vertrag zustande kommen.

Genau so würde ich das streng genommen rein rechtlich hier im Forum sehen, auch wenn wir doch eher im Rahmen von Vertrauen gegen Vertrauen operieren und ich so ein Verhalten als unangemessen empfinden würde. Meistens geht es ja nur um ein paar Euro, da sollte man keinen Aufstand machen, es sei denn man ist rein geldgesteuert, was ich als Charaktermangel ansehe.

Beitrag 10.03.2016, 17:06

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
J.R. hat geschrieben:Oh da irrst Du aber, denn es ist genau so, und dazu gibt es auch diverse Urteile:...
smilie_01
Es gibt da ein probates Mittel,solche Unstimmigkeiten zu verhindern:
Das eigene Gehirn einschalten und die AGB bis zur letzten Seite unten rechts
zum Punkt am Satzende zu lesen.
Danach "verdauen".
smilie_24
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 10.03.2016, 19:10

alexm1003
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 209
Registriert: 21.09.2010, 19:32
Die deutsche Rechtsprechung scheint etwas sonderbar zu sein. Ich kann natürlich keine Beispiele aus allen europäischen Ländern anführen, aber in Luxemburg zum Beispiel ist die Preisauszeichnung, sei es im Schaufenster oder im Laden, für den Verkäufer bindend. In jedem Supermarkt kann man sich an der Kasse auf den ausgezeichneten Preis berufen, und der wird auch berechnet, auch wenn sofort danach ein Verkäufer abgeordnet wird um das Preisschild zu ändern.

Beitrag 10.03.2016, 20:49

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
alexm1003 hat geschrieben:Die deutsche Rechtsprechung scheint etwas sonderbar zu sein...
Um "Schein" oder Glauben geht es hier nicht...
1.Die "deutsche "Recht"-Sprechung ist hier konkret Ziel der Diskussion,nicht
andere Länder...
2.In D ist jeder Preis auf einem Schild...na was:
UVP--UNVERBINDLICHER RICHTPREIS (das gilt auch für EM (!)),deswegen die AGB genau
lesen.
3.Die Schlußfolgerung daraus für mich seit Jahrzehnten:
Jeder Preis ist verhandelbar,deshalb wird "gehandelt",
der HANDEL heißt ja deswegen auch so.

Wer seine Muttersprache(deutsch) korrekt versteht (nicht was glaubt...),
der handelt meistens korrekt smilie_16

T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 10.03.2016, 21:22

25rubel
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 134
Registriert: 11.08.2013, 13:26
ich glaube kaum, dass du im einzel(handel) bei aldi 1l milch ver- oder runter(handeln) kannst, auch im buch(handel) wird es schwer mit dem (handeln)

Beitrag 10.03.2016, 22:52

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
25rubel hat geschrieben:ich glaube kaum,...
Was Du glaubst steht nicht zur Debatte.
Denn:
Icke gehe weder bei Aldi oder Lidl oder anderen
dieser komischen Geschäfte einkaufen--schon gar nicht MILCH kaufen--
aus dem Säuglingsalter bin Icke schon sehr viele Jahrzehnte raus.
Zur Erinnerung:
Der Faden handelt von EM-Bestellung smilie_24

T.
P.S.
Jeder darf seine kleinkarierte Sicht als Glaube behalten.
Es ist aber für eine Diskussion besser,das Gehirn einzuschalten
und beim Thema zu bleiben.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 10.03.2016, 23:22

Benutzeravatar
wasp
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 546
Registriert: 08.02.2016, 13:49
Wohnort: NRW
Ich wollte noch zu mein Beitrag dabei schreiben,der Richter wollte ein Vergleich und der Händler sollte mir 1600 Euro Entschädigung bezahlen und hat letztendlich doch für den Händler entschieden.
Die Anwälte spielen bei solch einen Rechtsstreit wohl eine große Rolle.
Meine Rechtschutzversicherung hätte mir nach den Rechtsstreit eingeräumt auch eine spitzen Kanzlei einzuschalten da ich freie Anwaltswahl habe.
Das wusste ich nicht und habe mein üblichen Hausanwalt genommen der eigentlich immer bis dato alles zur Zufriedenheit erledigt hatte, aber in diesen Fall hatte er völlig versagt.
Na worauf ich aus bin ,ich habe mein Anwaltspaket bei der Allianz auf Maximum verbessert mit Anwaltsliste zu jedem Faktum nur die besten ihrer Art der weh weh chen.Mir wird in Zukunft sowas nicht noch einmal passieren und deshalb kann ich nur jedem eine sehr gute Rechtschutzversicherung empfehlen der mit Wertvollen Metallen usw. hantiert. smilie_16
Wenn es keine Schwierigkeiten gibt und sich jemand finden lässt würde ich das Aktenzeichen sogar zur Verfügung stellen um es hier im Forum zu platzieren

Beitrag 11.03.2016, 00:22

Herebordus
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 527
Registriert: 12.02.2016, 13:38
25rubel hat geschrieben:ich glaube kaum, dass du im einzel(handel) bei aldi 1l milch ver- oder runter(handeln) kannst, auch im buch(handel) wird es schwer mit dem (handeln)

Milch? Titan trinkt nur Whisky. 8)

Antworten