Ja gut, man muss natürlich keine Quittungen haben. Aber dann ist es nicht ganz einfach im Schadensfall, die Beweispflicht liegt schließlich beim Versicherten. Aber jeder wie er mag.Puschel hat geschrieben: ↑27.01.2024, 21:17Wieso muss man da Quittungen haben? Wäre mir jetzt neu.Sapnovela hat geschrieben: ↑27.01.2024, 12:21 Natürlich muss man dann Quittungen haben.
Es mag im Schadensfalle durchaus hilfreich sein um den Eigentumsnachweis bzw. den Herkunftsnachweis zu erbringen, das war es dann aber auch schon.
Bankschließfächer werden knapp
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Regel: Versicherungen zahlen nur das was sie MÜSSEN (um die anderen vor zu hohen Gebühren zu schützen; böse Zungen sagen um den Gewinn zu maximieren).
Wer Versicherungen, Banken und Staat als seine Freunde sieht, die ihm im Schadensfalle helfen, sollte dringend ärztlichen Rat (und die leben auch nur von den Kranken) einholen.....
Sorry, aber ich verstehe das nicht.Sapnovela hat geschrieben: ↑28.01.2024, 15:38Ja gut, man muss natürlich keine Quittungen haben. Aber dann ist es nicht ganz einfach im Schadensfall, die Beweispflicht liegt schließlich beim Versicherten. Aber jeder wie er mag.Puschel hat geschrieben: ↑27.01.2024, 21:17Wieso muss man da Quittungen haben? Wäre mir jetzt neu.Sapnovela hat geschrieben: ↑27.01.2024, 12:21 Versicherung kostet ca. 1 Promille pro Jahr. Natürlich muss man dann Quittungen haben.
Es mag im Schadensfalle durchaus hilfreich sein um den Eigentumsnachweis bzw. den Herkunftsnachweis zu erbringen, das war es dann aber auch schon.
Nach dem Schadenfall: Inwiefern beweist (oder hilft zu beweisen) eine Quittung eines Wertgegenstandes aus EM, das besagter Wertgegenstand auch tatsächlich zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Schließfach gewesen sein soll?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.
Wir kommen der Sache näher. Genau das ist die Frage: "Wie beweise ich der Versicherung, dass die besagten Gegenstände im Schließfach waren?"Puschel hat geschrieben: ↑28.01.2024, 17:30Sorry, aber ich verstehe das nicht.Sapnovela hat geschrieben: ↑28.01.2024, 15:38Ja gut, man muss natürlich keine Quittungen haben. Aber dann ist es nicht ganz einfach im Schadensfall, die Beweispflicht liegt schließlich beim Versicherten. Aber jeder wie er mag.Puschel hat geschrieben: ↑27.01.2024, 21:17
Wieso muss man da Quittungen haben? Wäre mir jetzt neu.
Es mag im Schadensfalle durchaus hilfreich sein um den Eigentumsnachweis bzw. den Herkunftsnachweis zu erbringen, das war es dann aber auch schon.
Nach dem Schadenfall: Inwiefern beweist (oder hilft zu beweisen) eine Quittung eines Wertgegenstandes aus EM, das besagter Wertgegenstand auch tatsächlich zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Schließfach gewesen sein soll?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.
Jetzt vergleiche die Wahrscheinlichkeit einer glaubwürdigen und am Besten gerichtefesten Schilderung des Sachverhaltes, wenn man noch nicht mal belegen kann, dass man diese Gegenstände irgendwann überhaupt mal gekauft oder geerbt hat. Foto mit Tageszeitung ist gut und schön, aber die Versicherungen haben auch schon von Aliexpress und den 2 Euro Kopien der gängigen Unzen gehört.
Jeder kann ja mal bei seiner Versicherung nachfragen, was die sehen wollen und mit hoher Wahrscheinlichkeit stehen dann die Kaufbelege ganz oben auf der Liste. Was reicht man denn sonst bei Versicherungen im Schadensfall ein... gestohlenes Fahrrad, etc. Kaufbelege. Dazu kommen natürlich noch x weitere Sachen.
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Verfolge die Argumentation aus naheliegenden Gründen gespannt. Gerne auch mit bekannten Beispielen zur Regulierung.
mit dankbarem Gruß
Clint
Hmm... Und mit welchem Beleg beweise ich jetzt, dass ich den Krügi vor 40 Jahren zur Firmung geschenkt bekommen habe?Sapnovela hat geschrieben: ↑29.01.2024, 22:09 ...wenn man noch nicht mal belegen kann, dass man diese Gegenstände irgendwann überhaupt mal gekauft oder geerbt hat.
Die erste Frage war: Was benötige ich an Unterlagen, um den Inhalt meines ausgeraubten Schließfaches zu beweisen?
Antwort: Beweisen wird sehr schwierig. In der Regel sind Sie ja alleine im Tresorraum und können dort ihr Schließfach so befüllen wie Sie möchten. Es gibt in der Regel keine Person, die die Wertgegenstände, Urkunden, Sparbücher usw., also den Inhalt offiziell dokumentiert.
Ansonsten sollten Sie alles parat halten, was die Existenz der gestohlenen Sachen beweisen kann. Wie z.B. Rechnungen, Gutachten, Bilder und Fotos, Duplikate und Kopien, mögliches Zubehör wie spezielle Verpackungen, Zertifikate u.ä..
Frage: Was ist, wenn die Rechnung fehlt? Bekomme ich den Verlust dann nicht erstattet?
Antwort: Es gibt noch andere Möglichkeiten die Existenz darzulegen. Bilder und Fotos vom Gegenstand zum Beispiel. Zu einem hundert Jahre alten Brillant-Collier gibt es vielleicht keine Rechnung mehr, aber Fotos wo die Besitzerin dieses Collier bei einem Familienfest trägt. Das ist dann auch schon sehr hilfreich und auch glaubhaft.
Eine Rechnung ist nicht der Schlüssel dazu, ob erstattet wird oder nicht. Es gibt einige Fälle, wo eine Rechnung bereits von Anfang an fehlt: Ein wertvolles Geschenk zu einem seltenen Anlass zum Beispiel. Oder als Teil eines Erbes, auch Kauf von Privat.
Dazu die Fälle, wo die Rechnungen mitsamt der Wertgegenstände verschwunden oder vernichtet wurden. Immer wieder lagern Versicherte die Dokumente dazu bei den Wertgegenständen. Im Schadenfall ist dann oftmals alles weg.
(Den Rest ihrer Aussage, wie man das vermeidet, lasse ich mal weg)
Abschlussfrage: Beweist eine Rechnung irgendwas?
Antwort: Nein. Sie hilft aber sehr dabei, die Existenz der gestohlenen Wertgegenstände aus dem Schließfach darzulegen. Bei sämtlichen aufgelisteten Wertgegenständen, Urkunden usw. die im Schadenfall benannt werden, muß es plausibel sein, dass besagte Gegenstände auch tatsächlich vor Ort gewesen sein könnten bzw. in Ihrem Besitz gewesen sind. Dies kann mittels einer Rechnung plausibel dokumentiert werden.
Negativbeispiel: Ihr Sohn hat seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und Sie schenken ihm zu diesem Ereignis eine neue Armbanduhr einer bekannten schweizer Luxusmarke.
Sie haben nun eine Rechnung auf Ihren Namen über eine Uhr mit sehr hohem Wert, nur den Wertgegenstand selber besitzen sie überhaupt nicht mehr. Die Rechnung beweist also nur, das an einem bestimmten Datum ein bestimmter Artikel von Firma XY an Sie verkauft wurde. Nichts weiter.
Daher ist es wichtig, das Sie alle Gegenstände im Schließfach so gut wie möglich dokumentieren können und auch aktuelle Fotos davon machen. Das gilt grundsätzlich auch für den Rest des Hausrats. Im Schadenfalle ist jeder Hinweis hilfreich für die Versicherung.
Meine Ausführungen gelten natürlich nur für unser Versicherungshaus. Inwiefern andere Versicherungen möglicherweise nur Wertgegenstände mit Rechnungen akzeptieren, weiss ich nicht.
-----Ende.
Da die Dame sehr schnell gesprochen hat, kam ich mit meinen Kurzaufzeichnungen nicht immer hinterher. Somit ist einiges als Zitat, anderes sinngemäß wiedergegeben.
Ergo: Als regelrechten Beweis für irgendwas scheint eine Rechnung oder auch Quittung hier nicht zu taugen, aber sie ist ein großer Baustein zur Erläuterung des Sachverhalts im Schadenfall. Zwei Zauberworte meine ich da rausgehört zu haben: Glaubhaft und Plausibel.
Da ich kaum Rechnungen habe verwahre ich meine emails schon über Jahrzehnte auf (deshalb nur POP), mache Fotos der Gegenstände solange diese Valoren II sind und halte eine upgedatete Liste der Gegenstände(natürlich nicht mit diesen an einem Ort). Den Trallala mit Fotos und Zeitung zusammen erspare ich mir. Fotos werden von mir so gemacht, das diese eineindeutig meiner Wohnung zuzuordnen sind. Da ich NICHT BEWEISEN muss sondern Glaubhaft machen muss lt BGH (Versicherungen sind hier schon öfters auf die Nase gefallen) sollte dies ausreichen. Im Falle eines Falles muss man halt Gerichte bemühen.
Vielleicht hilfts
puffi
So hatte ich das schon vorher vermutet und geschrieben.puffi hat geschrieben: ↑30.01.2024, 17:57 Es geht doch um die sogenannte "Glaubhaftmachung". Puschel und wie die Dame gesagt hat sind Rechnungen ein Mittel dafür aber natürlich kein Beweis.
Das wäre dann der nächste Punkt. Eine "Beweispflicht beim Versicherten" kann es theoretisch gar nicht geben, da ich nicht wirklich was beweisen kann. Liegt in der Natur der Sache. Das ginge allerdings, wenn ich z.B. jedesmal einen Notar mit zum Schließfach nehme, der tatsächlich alle einzelnen Wertgegenstände protokolliert und dokumentiert. Anschliessend wird das Fach versiegelt.puffi hat geschrieben: ↑30.01.2024, 17:57 Da ich NICHT BEWEISEN muss sondern Glaubhaft machen muss lt BGH ......
Die Sache mit Aliexpress ist wohl mehr was für den Hausratversicherungsbetrug zuhause.Sapnovela hat geschrieben: ↑29.01.2024, 22:09 Wir kommen der Sache näher. Genau das ist die Frage: "Wie beweise ich der Versicherung, dass die besagten Gegenstände im Schließfach waren?"
Jetzt vergleiche die Wahrscheinlichkeit einer glaubwürdigen und am Besten gerichtefesten Schilderung des Sachverhaltes, wenn man noch nicht mal belegen kann, dass man diese Gegenstände irgendwann überhaupt mal gekauft oder geerbt hat. Foto mit Tageszeitung ist gut und schön, aber die Versicherungen haben auch schon von Aliexpress und den 2 Euro Kopien der gängigen Unzen gehört.
Ich denke nicht, das jemand ein Schließfach für Geld mietet, möglicherweise eine Versicherung deswegen abschliesst, seine Fernost-Fakes darin aufbewahrt, einen gewissen Aufwand mit der Dokumentation betreibt und dann nur noch, möglicherweise Jahre oder Jahrzehnte, darauf warten darf, bis endlich sein Schließfach gewaltsam geplündert wird.
Einen versicherten Schadenfall im eigenen Zuhause kann man selber arrangieren. Einen versicherten Schadenfall im Tresorraum eines Schließfachanbieters wohl kaum.
Die freundliche Dame der Versicherung sagte: "Ich habe jetzt keine Zahlen zur Hand, aber Schadenfälle (Wertgegenstände) in Schließfachanlagen sind verschwindend gering im Gegensatz zu denen, die sich zu Hause abspielen."
Gut zusammengefasst. Wie schon geschrieben... jeder wie er will. Ich halte den "glaubwürdigen und plausiblen" Nachweis mit Kaufquittungen einfacher zu führen, als ohne. Insbesondere wenn es am Ende um größere Beträge geht.Puschel hat geschrieben: ↑30.01.2024, 17:15 Ergo: Als regelrechten Beweis für irgendwas scheint eine Rechnung oder auch Quittung hier nicht zu taugen, aber sie ist ein großer Baustein zur Erläuterung des Sachverhalts im Schadenfall. Zwei Zauberworte meine ich da rausgehört zu haben: Glaubhaft und Plausibel.
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